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Warum die Masern-Impfung wichtig ist und wie sie schützt

Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Kinder betrifft und das Immunsystem schwächt. Dadurch können gefährliche Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Durchfallerkrankungen entstehen. In etwa 10 von 10.000 Fällen entwickelt sich eine Gehirnentzündung, die zu schweren Folgeschäden oder sogar zum Tod führen kann. Sehr selten, meist Jahre nach der Infektion, tritt die tödliche subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auf, die durch eine fortschreitende Zerstörung der Gehirnzellen gekennzeichnet ist.

Seit den späten 1960er-Jahren schützt eine wirksame Impfung zuverlässig vor Masern. Um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen, gilt in Deutschland seit dem 1. März 2020 auf Grundlage des Masernschutzgesetzes eine Impfpflicht für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden.

Ein Mädchen im Babyalter liegt auf einem weißen Laken. Der Hautausschlag auf dem Oberkörper ist typisch für eine Masern-Infektion.

Masernschutz: Wie viele Injektionen sind für den Impfschutz nötig?

Wie jeder Mensch, der einmal Masern hatte, ist auch jeder, der dagegen geimpft wurde, für den Rest seines Lebens gegen Masernviren immun. Für Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommision (STIKO) in Deutschland zwei Impfungen innerhalb der zwei ersten Lebensjahre: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen, die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Hierbei sollte beachtet werden, dass ein Abstand von mindestens vier Wochen zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoffen erforderlich ist, wenn diese nicht gleichzeitig gegeben werden, um die Schutzwirkung zu maximieren. Ein besonderer Abstand zu anderen Impfungen mit Totimpfstoffen ist nicht notwendig. Auch sollte die zweite Masern-Impfung nicht hinausgezögert werden, da manche Kinder aus verschiedenen Gründen nach der ersten Injektion noch keinen ausreichenden Impfschutz aufgebaut haben.

Masernimpfung bei Erwachsenen: Empfehlung der STIKO

Gegen Masern geschützt sind alle Personen, die an Masern erkrankt waren, zwei Impfungen im Kindesalter in korrektem Abstand oder eine Auffrischung im Erwachsenenalter erhalten haben. Um die Impflücken bei Erwachsenen zu schließen, empfiehlt die STIKO daher allen nach 1970 Geborenen eine einmalige Schutzimpfung – sofern sie weder Masern durchgemacht noch als Kinder zwei Impfungen erhalten haben. Das Datum leitet sich davon ab, dass fast alle davor geborenen Personen die Erkrankung bereits hatten und somit geschützt sind (denn die Masern-Impfung wurde erst 1971 eingeführt). Bei unklarem Status können der Impfpass und nötigenfalls ein Bluttest Klarheit bringen. Der Test zeigt, ob das Immunsystem Antikörper gegen das Virus gebildet hat und ob ihre Menge für den Schutz ausreicht. Er muss allerdings im Gegensatz zur Impfung privat bezahlt werden.

Moderne Kombinationsimpfstoffe gegen Masern: MMR und MMRV

Verträglichkeit und Impfreaktion bei der Masern-Impfung

Bei den verwendeten Impfstoffen handelt es sich um sogenannte Lebendimpfstoffe, in denen nicht nur Virusbestandteile, sondern vermehrungsfähige, aber abgeschwächte Viren enthalten sind. Heutige Lebendimpfstoffe sind gut verträglich, können aber kurzzeitig schwache Symptome der Krankheiten selbst hervorrufen wie Ausschlag, leichtes Fieber oder leichte Schwellungen von Speicheldrüsen und Gelenken. Diese Reaktionen sind in der Regel harmlos, klingen nach kurzer Zeit von selbst wieder ab und haben keine negativen Folgen.
Die möglichen Nebenwirkungen im Überblick (1) (2) :

Häufige Nebenwirkungen (bei etwa 1 von 10 Geimpften):

  • Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle
  • Leichtes Fieber, 6 bis 12 Tage nach der Impfung auftretend
  • Kopfschmerzen
  • Mattigkeit

Gelegentliche Nebenwirkungen (bei etwa 5 von 100 Geimpften):

  • Hautausschlag (sogenannte Impfmasern), 7 bis 10 Tage nach der Impfung auftretend und etwa 1 bis 3 Tage anhaltend; diese sind nicht ansteckend
  • Schwellungen der Speicheldrüsen
  • Gelenkschmerzen

Seltene Nebenwirkungen:

  • Fieberkrämpfe bei prädisponierten Kindern
  • Vorübergehender Abfall der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), bei etwa 3 von 100.000 Geimpften
  • Allergische Reaktionen, einschließlich Hautausschlag und Juckreiz
  • Anaphylaxie (schwere allergische Reaktion), sehr selten

MMR- und MMRV-Impfstoffe enthalten keine wirkverstärkenden Adjuvantien, also beispielsweise keine Aluminiumverbindungen. Sie enthalten auch keine Quecksilberverbindungen (die früher als Konservierungsmittel eingesetzt wurden). Enthalten sind hingegen eine Salzlösung und geringe Mengen eines Antibiotikums, das eine Verunreinigung durch Bakterien verhindert.

Ausnahmen bei der Masernimpfung

Es gibt Personengruppen, für die eine Impfung gegen Masern aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage kommt. Dazu zählen:

  • Schwangere Frauen: Eine Masernimpfung während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Um Risiken zu vermeiden, sollte nach einer Impfung eine Schwangerschaft für mindestens vier Wochen vermieden werden.
  • Personen mit akuten schweren Erkrankungen: Menschen, die an einer schweren Erkrankung mit hohem Fieber (über 38,5 °C) leiden, sollten die Impfung erst nach vollständiger Genesung erhalten.
  • Personen mit bestimmten schweren Einschränkungen des Immunsystems (Immundefizienz):
    Die STIKO beschreibt auf ihrer Website unter "Immundefizienz" bei einigen Impfungen bereits, welche Besonderheiten es bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, beispielsweise durch bestimmte angeborene Erkrankungen oder durch eine Chemotherapie, zu berücksichtigen gilt. Außerdem wurde ein Grundlagenpapier zu Impfungen bei Immunschwäche verfasst.
  • Personen mit Allergien gegen Impfstoffbestandteile: Bei bekannten Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs, wie z. B. Neomycin oder Gelatine, sollte keine Impfung erfolgen. Bei leichten Allergien ist jedoch unter ärztlicher Aufsicht eine Impfung möglich.

Seit der Einführung der Masernimpfpflicht in Deutschland im Jahr 2020 ist für diese Personen ein ärztlicher Nachweis für die Ausnahme erforderlich. Wollen sich vor Masern zu schützen, sind sie auf alternative Schutzmaßnahmen angewiesen. Dazu zählt, den Kontakt zu Erkrankten zu vermeiden und ihre Angehörigen, Freunde und Kolleg:innen darum zu bitten, dass sie auf ihren Impfschutz achten.

Mediziner Dr. Johannes Wimmer zur Impfbereitschaft in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Masern: