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Einsparungen addieren sich auf gut 45 Milliarden Euro

Die durch das AMNOG realisierten Einsparungen erhöhen sich immer weiter. Für 2024 werden Entlastungen in Höhe von 10,3 Milliarden Euro für die Krankenkassen erwartet.

Mit der Einführung der frühen Nutzenbewertung und den darauf basierenden Erstattungsbeträgen wurde 2011 die letzte Lücke der Preisreglementierungen in der Arzneimittelversorgung geschlossen. Nach Einführung der Festbeträge für patentfrei gewordene Arzneimittel (1989), dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus der Verordnungsfähigkeit und der in mehreren Schritten erfolgten Rabattvertragssystematik für Generika in den 2000er Jahren war das Segment der patentgeschützten Medikamente der letzte Bereich, in dem pharmazeutische Unternehmen ihre Preise autonom setzen konnten.

Mit Einführung des GKV-FinStG im Herbst 2022 wurde das AMNOG grundlegend reformiert. Das etablierte Verhandlungsverfahren zur Preisbildung innovativer Arzneimittel auf Grundlage einer Zusatznutzenbewertung ist massiv verschärft worden. Anstatt das AMNOG insbesondere bei besonderen Therapiesituationen sinnvoll weiterzuentwickeln, hat das GKV-FinStG innovationsfeindliche und standortschädigende Auswirkungen. Erste Fehlentwicklungen zeigen sich bereits jetzt und legen dar, dass eine politische Kurskorrektur zwingend erforderlich ist.

Die Preisreglementierung hat bedeutsame Wirkungen

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit des vfa mit der ÄrzteZeitung.