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Datennutzung – mehr Tempo bei der Digitalisierung

Das seit März 2024 geltende Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ermöglicht die Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Forschung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Es eröffnet der öffentlichen und privaten Forschung verbesserte technische Optionen, um Grundlagen- und klinische Forschung effizienter, sicherer und zielgerichteter zu betreiben.

Ausschläge in Orange, pink und blau, die aussehen wir sich bewegende und größer werdende Datensätze. Wellenförmige Erscheinung mit Ausschlägen.

Datenqualität entscheidend für Erfolg

Für eine valide Forschung und erfolgreiche Entwicklung sind Daten in guter Qualität eine essenzielle Voraussetzung. Doch auch die Datenmenge ist entscheidend: Nur wenn ausreichend viele Daten vorhanden sind, lassen sich die derzeit ungenutzten Potenziale mit dem Ziel verfolgen, ein intelligenteres und leistungsstärkeres Gesundheitssystem für alle zu etablieren.

Das Gesetz ist der notwendige richtige Schritt in eine digitale Zukunft, der Weg der gegangen werden muss, ist allerdings lang. So wird die notwendige Datenmenge und -qualität in absehbarer Zukunft kaum international konkurrenzfähig sein. Das GDNG sollte somit keinesfalls als Endpunkt, sondern als Startschuss der digitalen Transformation des Gesundheitswesens gesehen werden.