eRezept schnell erklärt
Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen verpflichtet, allen gesetzlich versicherten Patient:innen elektronische Rezepte auszustellen. Diese betreten die Apotheke dann nicht mehr mit einem Stück Papier, sondern legen einen QR-Code, der auf dem Smartphone hinterlegt ist, vor.
Mittlerweile wurden über 500 Millionen digitale Verordnungen eingelöst. Nahezu alle Apotheken in Deutschland sind „eRezept-ready“.(1)
Seit Juli 2023 können Versicherte das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen. Die verpflichtende Nutzung für Ärzt:innen wurde 2024 eingeführt.
Das eRezept ersetzt die klassische Papier-Verordnung. Ärzt:innen können ihren Patient:innen anstatt einer herkömmlichen Muster-16-Verordnung ein Rezept aufs Smartphone senden. Derzeit kann das Rezept noch zusätzlich per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden. Sowohl Arzt- als auch Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2024 eRezepte in der Regelversorgung auszustellen. Das Muster-16-Rezept (rosa Verordnung) wird, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr benötigt.
Symbol für drahtlose ÜbertragungFür die Anmeldung in der Gematik-App „Das E-Rezept“ brauchen Patient:innen ein NFC-fähiges Smartphone und auch eine NFC-fähige Versichertenkarte ihrer Krankenkasse (mit PIN). Eine neue eGK trägt das Symbol für drahtlose Übertragung.
Neben dem ausgedruckten Token und der E-Rezept-App mit der Gesundheitskarte könnte es künftig weitere Möglichkeiten zur Einlösung geben, sodass das eRezept von Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen noch besser akzeptiert wird.
Im Wesentlichen ist die digitale Verordnung ein QR-Code – also eine quadratische Matrix, die kodierte Daten maschinenlesbar darstellt. Charakteristisch für diese Codes sind die etwas größeren quadratischen Positionsmarkierungen in den Ecken. In der Apotheke wird der 2D-Code gescannt. Daraufhin kann die Beratung und Abgabe erfolgen. Einmal gescannt und im System hinterlegt, wird die Verordnung anschließend ungültig gemacht – eine Mehrfachabgabe ist demnach nicht möglich.
Was ist das elektronische Rezept?
Wie auch bisher sollen bis zu drei Medikamente per eRezept verordnet werden können. Neben dem „Sammel-QR-Code“ für alle drei Präparate sind auch jeweils einzelne QR-Codes für jedes einzelne Fertigarzneimittel enthalten.
Die Vorteile der digitalen Verordnung
Die digitale Verordnung bietet für alle Beteiligten Vorteile. Versicherte könnten die digitale Verordnung beispielsweise direkt an ihre Wunschapotheke senden. Sollte das Präparat nicht vorrätig sein, so wird es bestellt – ein unnötiger Gang zur Apotheke entfällt. In der eRezept-App werden überdies alle aktuell geöffneten Apotheken der Umgebung angezeigt, so dass die Einlösung mit anderen Wegen verbunden werden kann. Und auch für Personen, die selbst kein Smartphone haben, besteht die Option zur Einlösung. Denn durch die sogenannte Familienoption können Angehörige oder Freund:innen die Abholung in der Apotheke übernehmen.(2)
Für Ärzt:innen und Apotheker:innen bietet das eRezept den Vorteil, dass fehlerhafte Verordnungen so gut wie ausgeschlossen sein werden. Bisher stellte die unvollständige Rezeptausstellung immer noch ein alltägliches Problem dar. Praxisabläufe und die Arbeit im Handverkauf der Apotheken könnten zudem effizienter werden, denn Punkte wie händische Unterschriften oder die manuelle Eingabe der einzelnen Rezeptpositionen entfallen. Auch in puncto Dokumentation und Arzneimittelsicherheit bietet das eRezept zahlreiche Vorteile: Ärzt:innen können leicht alle wichtigen Informationen abspeichern. Eine neu aufgenommene Therapie könnte direkt digital im Medikationsplan erfasst werden. Sowohl in der Arztpraxis als auch in der Apotheke kann die Nutzung des eRezeptes die zur Verfügung stehende Zeit für Beratung & Co. erweitern.
Das Einlösen von elektronischen Rezepten ist aktuell auf drei verschiedenen Wegen möglich: Mittels Vorzeigen des Papierausdruckes, per eRezept-App oder per Gesundheitskarte. Die verpflichtende Einführung und Nutzung für Ärzt:innen erfolgte zu Jahresbeginn 2024.
Welche Rolle spielt der Datenschutz?
Ein eRezept enthält sensible Daten. Damit diese nicht in die Hände von Unbefugten gelangen, ist das Auslesen der 2D-Codes auf bestimmte Personengruppen mit bestimmten technischen Voraussetzungen begrenzt. Die in der Praxis ausgestellten eRezepte werden verschlüsselt über einen Fachdienst übertragen und gespeichert. Apotheken können diese Daten dann abrufen, da sie Teil der Telematikinfrastruktur sind. Zuständig für die Einhaltung des Datenschutzes und der Sicherheit ist die gematik. Diese wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet und ist unter anderem für die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig.
Was kann auf einem eRezept verschrieben werden?
Eine tatsächliche Pflicht für das eRezept gibt es seit Jahresbeginn nur für Rx-Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Spezial-Rezepte wie das T-Rezept (Sonderrezept für die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) oder BtM-Verordnungen (Betäubungsmittel) werden zunächst weiter in Papierform ausgestellt und eingelöst. Das gleiche gilt für Verordnungen über enterale Ernährung und Blutprodukte. Digitale Gesundheitsanwendungen können ebenfalls vorerst weiterhin nur auf dem rosa Rezept verschrieben werden. Erst ab dem 1. Januar 2025 können DiGAs von Ärz:tinnen sowie Psychotherapeut:innen vollständig elektronisch verordnet werden.