Digitalisierungsstrategie ermöglicht neue Ära
Am 9. März 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege veröffentlicht. Diese Ankündigung kann der überfällige und lang erwartete technologische Sprung nach vorne sein.
Die Digitalisierungsstrategie soll der Transformation im Gesundheitswesen eine klare Richtung geben. Ein zentraler Punkt ist die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI). Teil der TI ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ein weiteres Feld betrifft die Forschung: Die in der Forschungslandschaft derzeit dominierenden Datensilos sollen abgebaut werden. Forschende sollen erleichterten Zugang zu pseudonymisierten Daten bekommen.
Für Kranke, Behandelnde und Forschende rücken somit neue Wege der medizinischen Versorgung in den Bereich des Möglichen. Vielleicht der Beginn einer neuen Ära!
ePA – Überblick über alle wichtigen Dokumente
DiGA in der Digitalisierungsstrategie
Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) finden sich in der Digitalisierungsstrategie des BMG wieder. DiGA und DiPA sollen als integrale Bestandteile digital unterstützter Versorgungsprozesse etabliert werden. Für beide digitalen Anwendungen soll es per Opt-Out möglich werden, dass Daten in die ePA eingetragen werden können. Ein Auslesen von Daten soll dann möglich werden, wenn dies für eine Personalisierung der Anwendung sinnvoll und notwendig ist.
DiGA können zukünftig auch der Medizinprodukte-Risikoklasse IIb angehören. Derzeit gehören die meisten Anwendungen der Risikoklasse I an. DiGA sollen zukünftig auch umfassendere telemedizinische Versorgungskonzepte unter Einbeziehung von Ärzt:innen abbilden. DiGA sollen bis Ende 2023 in die Konzeptionierung von DMPs (Disease-Management-Programme) integriert werden.
Mit der konsequenten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patientinnen und Patienten nunmehr die umfassende Möglichkeit, ihre Behandlungsgeschichte vollständig an einem zentralen Ort zu dokumentieren. Egal, wann und wo eine Behandlung notwendig sein wird, ob zu Vorsorge- oder Notfallbehandlungen, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erhalten umfassende medizinische Informationen. Dokumentationslücken, die die ärztliche Versorgung ungewollt einschränken, werden damit bald der Vergangenheit angehören. Insbesondere dürfen sich Patientinnen und Patienten über eine moderne und automatische Vernetzung, einen Informationsaustausch in Echtzeit mit diversen Versorgungsregistern (z.B. Krebsregister), digitalen Medizinprodukten (DiGAs) oder über die Einbindung von diversen Gesundheitspässen (z.B. eMutterschaftspass oder eImpfpass) freuen. Wichtige und notwendige Gesundheitsinformationen stehen damit im Idealfall jeder Ärztin und jedem Arzt sofort und zu jeder Tageszeit zur Verfügung.
Die ePA bietet die Möglichkeit des vollständigen zentralen Überblicks über Diagnosen, Arztbriefe, Blutwerte & Co. – doch wer genau was in die Akte eintragen darf, das entscheiden die Patientinnen und Patienten. Die schlussendliche Entscheidung, mit welchen Daten die ePA bestückt werden soll, obliegt ihnen. Auch die ganz persönliche Freiheit, eine Patientenakte weiter in Papierform zu führen bleibt derweil unberührt – so kann der generellen Nutzung widersprochen werden. Patientinnen und Patienten können sowohl mit ePA als auch mit einzelnen Patientenakten in Papierform weiterhin wie gehabt medizinisch behandelt werden.
FDZ – Zugang zu pseudonymisierten Gesundheitsdaten
Auch im Bereich der Gesundheitsforschung wird das deutsche Gesundheitswesen gänzlich neue fortschrittliche Möglichkeiten erhalten. Über die behördliche Stelle – das Forschungsdatenzentrum, FDZ – können beispielsweise öffentlich oder privat Forschende pseudonymisierte Gesundheitsdaten beantragen. Das FDZ stellt dabei ausschließlich die beantragten und bewilligten forschungswichtigen Informationen zusammen und stellt den Antragstellenden auch nur diese zur Verfügung. Es ist vorgesehen, dass Forschende niemals direkten Zugang zu sensiblen persönlichen elektronischen Patientenakten erhalten, da die angefragten Daten stets durch die „vermittelnde Behörde“ FDZ zusammengetragen und pseudonymisiert werden. Ein Rückschluss von Forschenden auf eine einzelne Person ist daher ausgeschlossen. Forschende erhalten ebenso nur ein kontrolliertes Recht, einen vorab bestimmten Datensatz je Individuum zu beantragen und zu nutzen. Die jeweilige Nutzungsabsicht, beispielsweise zu Forschungszwecken, muss dabei vorab erklärt werden.
Bei diesem Verfahren werden die Persönlichkeitsrechte umfassend gewahrt. Gleichzeitig wird jedoch allen Forschenden die Möglichkeit gegeben, notwendige Gesundheitsdaten zur Entwicklung von neuartigen und modernen Arzneimitteln zu nutzen.
Wie auch bei der grundsätzlichen persönlichen Entscheidung, die elektronische Patientenakte zu nutzen oder nicht zu nutzen, können Patientinnen und Patienten auch innerhalb der ePA einem Nutzungszweck widersprechen.
Zielbild Digital Health 2030
Die digitale Transformation wird die Art und Weise der Gesundheitsversorgung nachhaltig verändern. Die forschende Pharmaindustrie wird die digitale Gesundheitsversorgung aktiv mitgestalten. Vier digitalpolitische Leitthemen stellen die das Zielbild für den zukünftigen Erfolg der digitalen Gesundheitsversorgung dar:
- Die digitalen Patient:innen & Leistungserbringer als Grundlage für ein präventives und Ergebnisbasiertes Gesundheitswesen
- Die elektronische Patientenakte als Herzstück des Gesundheitsversorgung der Zukunft
- Gesundheitsdaten & künstliche Intelligenz als Grundbaustein für Gesundheitsinnovationen
- Apotheken & eRezept als Elemente einer modernen Arzneimittelversorgung
Vorgesehener Zeithorizont
2023
1. Quartal: Digitalisierungsstrategie
Die Digitalisierungsstrategie für die Gesundheit und die pflege des BMG wird veröffentlicht.
2. Quartal: TI-Messenger
Bereitstellung des TI-Messengers zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern
2. Quartal: E-Rezept
Bis Jahresmitte soll die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Bundesweiten Nutzung des E-Rezeptes abgeschlossen sein.
Disease-Management-Programme
Bis Jahresende sollen Konzepte zu digital unterstützen DMPs vorliegen (Disease-Management-Programmen). Integrale digitale Bestandteile wie DiGA sollen berücksichtigt werden.
2024
TI-Messenger
Bereitstellung des TI-Messengers zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patient:innen.