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DiGA Watchlist 02/2025

Herzlich willkommen zur zweiten DiGA-Watchlist-Ausgabe im Jahr 2025!
Im Gegensatz zum Dezember wurden im letzten Monat keine neuen DiGA in das Verzeichnis aufgenommen. Es zeigen sich allerdings andere Entwicklungen rund um den Markt: Zum 1. Januar 2025 wurde die Vergütung für ärztliche Leistungen bei vorläufigen DiGA um 0,29 € auf 7,93 € erhöht. Ebenfalls Thema ist der aktuelle Verordnungsentwurf des BMG, bei dem die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung bei DiGA im Fokus steht.

Übersicht zu Anträgen und Aufnahmen im Vergleich zum Vormonat

Anträge auf vorläufige Aufnahme:
176
Anträge auf dauerhafte Aufnahme:
49
Abgelehnte Aufnahme:
22
Vorläufige Aufnahmen:
19
Dauerhafte Aufnahmen:
39
Zurückgezogene Aufnahmen:
116
*zum Vormonat

Übernahme von DiGA-Herstellern

Mit Sonormed – Hersteller von Meine Tinnitus App – wurde ein weiterer DiGA-Hersteller durch ein anderes Unternehmen aufgekauft. In diesem Fall integriert das Pharmaunternehmen InfectoPharm den DiGA-Anbieter (Link). Dies ist bereits die fünfte Übernahme eines DiGA-Herstellers.

Abrechenbare ärztliche Leistungen

Für einige DiGA können zusätzliche vertragsärztliche Leistungen über eine individuelle Pauschale abgerechnet werden. Davon umfasst sind die Verlaufskontrolle und Auswertung im Rahmen der DiGA-Nutzung. Ärzt:innen erhalten dabei 7,93€ (64 Punkte) über verschiedene Abrechnungsziffern. Auch einige vorläufig gelistete DiGA bieten eine Abrechnungsmöglichkeit über eine einheitliche Abrechnungsziffer für die Verlaufskontrolle und Auswertung sowie die Individualisierung der Inhalte (Link). Bis Ende 2024 hatte die Vergütung bei vorläufigen DiGA bei 7,64 € gelegen und wurde nun auf 7,93 € angehoben (Link).

DiGA Dashboard

Auf Antrag des italienischen Herstellers METEDA wurde die DiGA My Dose Coach – entwickelt in Kooperation mit sanofi – am 10.01.2025 aus dem Verzeichnis gestrichen (Link, Link). Die DiGA Smoke Free zur Rauchentwöhnung schaffte hingegen die Umwandlung von vorläufiger in dauerhafte Listung.

Die Mehrheit der DiGA setzt auf den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts in Form eines medizinischen Nutzens. ProHerz ist aktuell die einzige DiGA, die ausschließlich eine positive Struktur- und Verfahrensverbesserung nachweisen will. Die Erprobungsphase der DiGA endet im April 2025.

16 Prozent aller gelisteten DiGA bieten ihre Anwendung per App und Webapplikation an.

DiGA Meilensteine

Nachdem im November der bisher einzige DiPA-Antrag abgelehnt wurde, hat der Hersteller Lindera nun angekündigt, Einspruch einlegen zu wollen. Das Berliner Unternehmen entwickelte eine App zur Sturzprävention, die bereits über einige Partner angeboten wird (Link). Laut Presseberichten reichte die Studie zum Nachweis des pflegerischen Nutzens nicht aus, da keine Kontrollgruppe ohne Pflegeleistungen enthalten war (Link). Anders als bei den DiGA gibt es bei den DiPA keine Möglichkeit für eine vorläufige Aufnahme, sodass der Nutzennachweis bereits vor der Aufnahme erbracht werden muss.

27.05.2020

Seit dem 27.05.2020 können DiGA-Herstellereinen Antrag auf Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis stellen. Der erste Antragssteller ist nicht offiziell bekannt. Zum BfArM-Verzeichnis

Q1 2024

Das DigiG tritt formal in Kraft und bringt somit Änderungen für die DiGA mit sich.

Q2 2024

Mit Oviva und zanadio werden die ersten DiGA Teil des Disease-Management-Programms (DMP) für Adipositas.

Q2 2024

PINK! wird durch Digital-Health- Unternehmen Sidekick übernommen und wird zur zweiten DiGA im Portfolio. LINK

Q2 2024

Erstes technisches Konzept zur Verordnung von DiGA per eRezept wird durch die gematik veröffentlicht.

Q2 2024

Sanofi und METEDA bringen mit myDose Coach die erste durch Pharma 2024 (co-)entwickelte DiGA auf den Markt.

Beabsichtigte Ausgestaltung der AbEM (BMG-Entwurf)

Im Rahmen des Digital-Gesetzes (DigiG) wurden die Grundlagen für eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) bei DiGA gelegt und nun durch einen Verordnungsentwurf (Veröffentlichung 03.01.2025) des BMG konkretisiert. Dabei stehen insbesondere die genaue Definition der wesentlichen Kriterien – Dauer und Häufigkeit der DiGA-Nutzung, Patient*innenzufriedenheit sowie der patientenberichtete Gesundheitszustand – im Fokus. Die Kommentierungsphase des Entwurfs ist bereits Ende Januar beendet worden. Das Inkrafttreten ist zum 1. April 2025 vorgesehen (Link).

Dauer und Häufigkeit der DiGA-Nutzung
Die Erhebung der Nutzungsdaten soll vom Beginn bis zum Ende der Anwendungsdauer erfolgen.

Patientenberichteter Gesundheitszustand und Zufriedenheit während der DiGA- Nutzung
Die Datenerhebung erfolgt durch freiwillige Patient*innenbefragungen.

Zusätzliche Ergebnisse für patient*innenberichtenden Gesundheitszustand
Die Erhebung erfolgt anhand indikationsspezifischer und validierter Fragebögen.

Am 1. April diesen Jahres tritt die Verordnung in Kraft. Im Herbst 2028 sollen erste Ergebnisse der zusätzlichen Erhebungen vorliegen.

Die DiGA Watchlist als Newsletter

Interessieren Sie sich für die neuesten Entwicklungen rund um DiGA? Gemeinsam mit unserem Partner Flying Health hat der vfa die DiGA Watchlist entwickelt. Das Angebot ist kostenlos und bietet aktuelle Insights, Fakten und Zahlen rund um den wachsenden Markt der DiGA.

Mit dem Mail-Abonnement erhalten sie alle vier Wochen die PDF-Version der DiGA-Watchlist mit spannenden Zusatzinfos. Damit sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand und direkt zum Monatsanfang mit den neuesten DiGA-Informationen versorgt. Darüber hinaus bietet die PDF-Version weiterführende Informationen.

DiGA Watchlist 02/2025

Herzlich willkommen zur zweiten DiGA-Watchlist-Ausgabe im Jahr 2025!
Im Gegensatz zum Dezember wurden im letzten Monat keine neuen DiGA in das Verzeichnis aufgenommen. Es zeigen sich allerdings andere Entwicklungen rund um den Markt: Zum 1. Januar 2025 wurde die Vergütung für ärztliche Leistungen bei vorläufigen DiGA um 0,29 € auf 7,93 € erhöht. Ebenfalls Thema ist der aktuelle Verordnungsentwurf des BMG, bei dem die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung bei DiGA im Fokus steht.