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DiGA, ePA & Co. – Ein Blick ins DigiG

Das seit März 2024 geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) hat insbesondere zum Ziel digitale Lösungen im Gesundheitswesen zu fördern und zu standardisieren. Kernpunkte des Gesetzes sind die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten und die Etablierung des elektronischen Rezepts (eRezept) als verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung.

Junge Frau mit kurzen dunklen haaren hat einen schwarzen Blazer mit schmalen weißen Streifen an, darunter ein weißtes Shirt. In der Hand hält sie ein Handy.

Das DigiG soll vor allem den Alltag von Ärzt*innen, Apotheker*innen und Patient*innen vereinfachen. Digitale Lösungen – dazu gehören beispielsweise die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die elektronische Patientenakte (ePA) – betreffen in vielen Punkten auch die Industrie.

Das Gesetz enthält unter anderem folgende Themenschwerpunkte:

  • Flächendeckende Einführung der ePA und Etablierung der Widerspruchslösung Opt-out
  • Ausweitung des Leistungsanspruchs von DiGA auf die Risikoklasse IIb
  • Ausbau von Videosprechstunden & Telekonsultationen
  • Verpflichtende Einführung des eRezepts

Weitere Themen sind die Etablierung strukturierter Programme für Diabetiker*innen als Alternative zu bestehenden Disease Management Programmen (DMP), Weiterentwicklung und Verstetigung des Innovationsfonds, Umbau der Gematik zu einer Digitalagentur, standardisierte Schnittstellen und Konformitätsbewertungen für PVS/KIS sowie die Nutzbarmachung cloudbasierter Systeme.

Ausweitung DiGA

Weiterentwicklung ePA

Die elektronische Patientenakte soll ab 2025 mittels Opt-out-Verfahren an den Start gehen. Heißt: Alle Patient*innen erhalten eine elektronische Patientenakte, falls sie dies nicht wünschen, kann der Verwendung widersprochen werden. Auch erste Ausbaustufen sind schon definiert. Hier geht es in den ersten Schritten um die Einbettung des elektronischen Medikationsplanes (eMP), die Patientenkurzakte und Laborbefunde (mit Pflicht zur Befüllung). Für gewisse Daten (HIV, Schwangerschaftsabbrüche, genetische Daten) sind Sonderregeln mit besonderem Schutz geplant.

Vfa-Vorschlag: In unserer Stellungnahme gehen wir u.a. auf die Bedeutung des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) ein. Impfen ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Die Digitalisierung kann robuste Impfstrategien stärken. Mittels digitalen Informationsangeboten können Impfquoten gesteigert und durch anonymisierte Auswertungen Impflücken aufgezeigt werden.