DiGA, ePA & Co. – Ein Blick ins DigiG
Das seit März 2024 geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) hat insbesondere zum Ziel digitale Lösungen im Gesundheitswesen zu fördern und zu standardisieren. Kernpunkte des Gesetzes sind die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten und die Etablierung des elektronischen Rezepts (eRezept) als verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung.
Das DigiG soll vor allem den Alltag von Ärzt*innen, Apotheker*innen und Patient*innen vereinfachen. Digitale Lösungen – dazu gehören beispielsweise die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die elektronische Patientenakte (ePA) – betreffen in vielen Punkten auch die Industrie.
Das Gesetz enthält unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
- Flächendeckende Einführung der ePA und Etablierung der Widerspruchslösung Opt-out
- Ausweitung des Leistungsanspruchs von DiGA auf die Risikoklasse IIb
- Ausbau von Videosprechstunden & Telekonsultationen
- Verpflichtende Einführung des eRezepts
Weitere Themen sind die Etablierung strukturierter Programme für Diabetiker*innen als Alternative zu bestehenden Disease Management Programmen (DMP), Weiterentwicklung und Verstetigung des Innovationsfonds, Umbau der Gematik zu einer Digitalagentur, standardisierte Schnittstellen und Konformitätsbewertungen für PVS/KIS sowie die Nutzbarmachung cloudbasierter Systeme.
Ausweitung DiGA
Weiterführende Informationen
Hier geht’s zur Pressemitteilung: Digitalgesetz birgt finanzielle Risiken
Hier geht’s zur Stellungnahme: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Ab 2026 wird eine sogenannte anwendungsbegleitende Erfolgsmessung eingeführt. Spezifische Kriterien der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung bilden dabei einen Teil der Vergütungsgestaltung. Hier sieht das Gesetz vor, dass mindestens 20 Prozent der Vergütung erfolgsabhängig kalkuliert werden. Daten dieser Erfolgsmessung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht.
Erfolgsabhängige Preisbestandteile sind jedoch nicht mit positiven Versorgungseffekten für Patient*innen gleichzusetzen. Der Nachweis dieser Effekte wird stattdessen im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens – spätestens zum Zeitpunkt der dauerhaften Aufnahme – durch klinische Studien dargelegt.
Vfa-Vorschlag: Eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung ist nicht zielführend. Vielmehr könnte die Implementierung als tiefgreifender Eingriff empfindliche Auswirkungen auf die Medizinprodukte-Branche haben. Die geplante erfolgsabhängige Vergütung beschneidet das bewährte Prinzip der Erstattungspreisfindung durch Verhandlung. Die entstehenden administrativen Aufwendungen führen zu unerwünschten Konsequenzen. Es wird nicht näher darauf eingegangen, wie genau „Erfolg“ definiert werden soll.
Weiterentwicklung ePA
Die elektronische Patientenakte soll ab 2025 mittels Opt-out-Verfahren an den Start gehen. Heißt: Alle Patient*innen erhalten eine elektronische Patientenakte, falls sie dies nicht wünschen, kann der Verwendung widersprochen werden. Auch erste Ausbaustufen sind schon definiert. Hier geht es in den ersten Schritten um die Einbettung des elektronischen Medikationsplanes (eMP), die Patientenkurzakte und Laborbefunde (mit Pflicht zur Befüllung). Für gewisse Daten (HIV, Schwangerschaftsabbrüche, genetische Daten) sind Sonderregeln mit besonderem Schutz geplant.
Vfa-Vorschlag: In unserer Stellungnahme gehen wir u.a. auf die Bedeutung des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) ein. Impfen ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Die Digitalisierung kann robuste Impfstrategien stärken. Mittels digitalen Informationsangeboten können Impfquoten gesteigert und durch anonymisierte Auswertungen Impflücken aufgezeigt werden.