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#MacroScopePharma 08/24

Der Economic Policy Brief des vfa



Impulse der Wachstumsinitiative: Welche Wirkungen dadurch möglich sind

Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 geeinigt. Ein wichtiges Ergebnis: Die Wirtschaft soll mit einem Wachstumspaket gestärkt werden. 49 Maßnahmen sollen Investitionen anschieben, Bürokratie abbauen, das Arbeitskräfteangebot steigern, den Finanzstandort stärken und Energiekosten reduzieren. Das Paket ist ambitioniert, denn es setzt an vielen Stellen an, die bisher das Wachstum behindern. Bei konsequenter Umsetzung kann das Paket die Wirtschaftsleistung bereits im kommenden Jahr um rund 0,4 Prozent steigern, bis in das Jahr 2028 gar um 0,8 Prozent. Den wichtigsten Beitrag leisten die Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsangebots, denn der Fachkräftemangel wird immer mehr zur Belastung für die Unternehmen.

Haushaltseinigung hat lange auf sich warten lassen

Für den Haushalt 2025 wurden Ausgaben in Höhe von 481 Milliarden Euro beschlossen.(3) Damit werden aktuell fast dreißig Milliarden mehr veranschlagt als noch im Finanzplan(4) im vergangenen Jahr vorgesehen war. Angesichts der mittlerweile gedämpften Steuereinnahmen(5) ist dafür eine deutlich höhere Nettokreditaufnahme – das „Staatsdefizit“ – in Höhe von 44 Milliarden Euro erforderlich. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts(6) vom November vergangenen Jahres, das alternative Finanzierungsquellen erheblich beschnitt, waren lediglich neue Schulden in Höhe von 16 Milliarden geplant – was aus damaliger Sicht bereits der im Rahmen der Schuldenbremse maximal zulässigen Kreditaufnahme entsprach. Aufgrund der konjunkturellen Unterauslastung, die damals in dem Maße noch nicht erwartet worden war, erlaubt die Schuldenbremse nun eine entsprechend höhere Kreditaufnahme.

Tatsächlich dürften für alle Ressorts in der Summe wohl 497 Milliarden Euro vorgesehen sein, was wohl nicht mehr konform mit der Schuldenbremse wäre. Die beträchtliche Diskrepanz in Höhe von zuletzt noch rund 12 Milliarden Euro wird bis auf Weiteres im Ausgleichsposten „Globale Minderausgabe“ geparkt. Dieser vermerkt zwingend erforderliche Einsparungen, die im Laufe des Haushaltsjahres irgendwo („global“) erzielt werden müssen. Völlig unüblich ist dieser Posten nicht – so wurden im vergangenen Jahr beträchtliche Mittel, die die Bundesregierung Unternehmen im Rahmen des Klimatransformationsfonds zur Verfügung gestellt hatte, nicht abgerufen.

Gleichwohl wird das Konzept einer Globalen Minderausgabe verfassungsrechtlich kritisch betrachtet(7) , da der Bundestag damit einem nicht über die Ressorts abgestimmten Budget zustimmen müsste. Schon allein angesichts des aktuell beträchtlichen Betrages dürfte dieser Posten im Zuge weiterer Verhandlungen in den kommenden Monaten erheblich reduziert werden. Für nennenswerte Teile wurde geprüft, ob sie durch Kreditaufnahmen von Deutsche Bahn und/oder der Autobahngesellschaft (nicht haushaltswirksam) ersetzt werden kann. Die nun erzielte Einigung sieht vor, nur die Bahn mit entsprechenden Darlehen zu versorgen. Die Diskussionen hierzu sind aber nach wie vor kontrovers, denn die dafür ins Auge gefasste Anhebung der Trassenentgelte würde zu erheblichen Belastungen bei den Ländern führen bzw. Fahrpreisanpassungen bei der Bahn zur Folge haben können.

Wachstumsinitiative: Viele Maßnahmen mit potenzieller Wirkung

Unabhängig von der Haushaltsdebatte für das kommende Jahr greift die Wachstumsinitiative der Bundesregierung(8) drängende Probleme der deutschen Wirtschaft auf. Sie besteht aus einem Bündel von Maßnahmen, die in den kommenden Monaten noch im Detail ausgearbeitet werden müssen. Je nachdem, wie weitreichend und konsequent die Maßnahmen umgesetzt werden, können davon substanzielle Impulse für Konjunktur und Wachstum ausgehen. Die Maßnahmen können dabei in fünf Blöcken unterschieden werden:

  1. Unter der Überschrift „Wettbewerbsfähigkeit stärken: Investitionen anreizen, Rahmenbedingungen verbessern“ sind elf Maßnahmen zur Unterstützung privater Investitionen zusammengefasst. Die bedeutsamsten sind die degressiven Abschreibungen, die Forschungsförderung und öffentliche Investitionen. Auch die Umsetzung der Pharmastrategie der Bundesregierung wird hierunter gefasst. Mit dem Abbau der kalten Progression werden die Einkommen und damit auch die Investitionsspielräume privater Haushalte gestärkt.
  2. Mit dem Block „Unternehmerische Dynamik stärken: Unnötige Bürokratie abbauen“ sind acht Maßnahmen zusammengefasst, die größtenteils darauf abzielen, unternehmerische Ressourcen durch Bürokratieabbau freizumachen und an anderer Stelle produktiv einzusetzen.
  3. Mit der „Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte“ werden neun Maßnahmen formuliert, die Schwierigkeiten durch Arbeits- und Fachkräftemangel reduzieren sollen. Dabei wird die Zuwanderung erleichtert und attraktiver gestaltet und zusätzliche Arbeit lohnender.
  4. Unter der Überschrift „Ein leistungsfähiger Finanzstandort für eine starke Wirtschaft“ sind neun Maßnahmen gefasst, die die unternehmerischen Finanzierungsmöglichkeiten stärken.
  5. Die übrigen zwölf Maßnahmen sollen unter der Überschrift „Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen“ die Energieversorgung krisenfest machen und die Energiekosten senken.

Die Wirkung dieser Maßnahmen wird mit einem gesamtwirtschaftlichen, makroökonomischen Modell für Deutschland (s. Kasten) abgeschätzt. Hierfür werden zunächst alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkungskanäle klassifiziert und die damit verbundenen Impulse – beispielsweise die zusätzliche Zuwanderung wegen Änderungen an der Westbalkanregelung – abgeschätzt. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung dieser Impulse wird dann anhand des Modell simuliert. Die Analyse bildet nicht alle der 49 Einzelmaßnahmen ab: Vielmehr werden die gewichtigen Vorhaben mit ausführlichen Berechnungen unterlegt, andere Maßnahmen werden hingegen nur grob abgeschätzt. Die meisten übrigen – darunter noch wenig Konkrete – werden zusammengefasst skizziert. Schon allein, weil nicht alle Maßnahmen modelliert werden, sind die Ergebnisse als erste Abschätzung und tendenziell untere Orientierungslinie der potenziellen Wirkung des Gesamtpakets zu verstehen. Insgesamt werden die Impulse eher vorsichtig quantifiziert und im Ergebnis somit eher zu klein als zu groß angesetzt.

Effekte der Initiative selbst bei vorsichtiger Schätzung spürbar

Die Wachstumsinitiative kann spürbare Wirkung entfalten – auch kurzfristig. Wenn die Maßnahmen schnell angegangen werden, ist bereits im kommenden Jahr ein Ankurbeln der Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent möglich. Vor allem aber birgt das Paket das Potential, die Wachstumsperspektiven Deutschlands dauerhaft zu stärken. Viele Maßnahmen entfalten erst nach und nach ihre volle Wirkung (Abbildung 1) und schieben die Wirtschaft in den Folgejahren noch spürbarer an. Die Wirtschaftsleistung im Jahr 2028 könnte wegen des Wachstumspakets um gut 0,8 Prozent höher ausfallen.(9)

Fachkräftemangel wird reduziert

Dabei wirken vor allen Dingen die angebotsseitigen Maßnahmen zur Stärkung von Investitionen und Beschäftigung. Über verschiedene Kanäle plant die Bundesregierung die Zahl zur Verfügung stehender Arbeitskräfte breit auszuweiten: Für bereits Beschäftigte soll Mehrarbeit einfacher möglich und lohnen- der sein (mehr Netto vom Brutto bei Überstunden, Förderung von Prämien zur Ausweitung von Teilzeit), Arbeitsausfälle infolge von Krankheit sollen reduziert werden. Insbesondere erwerbstätige Mütter, die immer noch einen Großteil der Kinderbetreuungsarbeit leisten, sollen durch ein besseres Betreuungsangebot entlastet, die arbeitshemmende Wirkung des Ehegattensplittings durch eine Neuregelung der Steuerklassen reduziert werden.

Auch Transferbezieher:innen sollen bei einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit künftig mehr Netto vom Brutto erhalten (Abbau der Transferentzugsraten). Bezieher:innen von Bürgergeld werden stärker als bisher ermutigt, zumutbare Arbeit anzunehmen und bei der Arbeitsaufnahme mitzuwirken. Ältere, die bereits in den vergangenen Jahren verstärkt am Arbeitsleben teilgenommen haben, bekommen finanzielle Anreize zur Ausübung ihrer Tätigkeit auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Ausländischen Arbeits- und Fachkräften soll die Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht bzw. vereinfacht und teils durch steuerliche Vorteile attraktiver gestaltet werden.

All dies könnte in deutlich mehr Beschäftigte münden. Über 100,000 zusätzliche Beschäftigte wären bereits im kommenden Jahr möglich. Vor allem, weil fehlende Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden. Etwa 450,000 zusätzliche Beschäftigte könnten bis zum Jahr 2028 entstehen, wenn die Anreize für Mehrarbeit voll wirken (Abbildung 2). Neben konjunkturellen Effekten stellen sich damit auch beträchtliche Langfristeffekte ein: Das Potential der deutschen Wirtschaft wird von Jahr zu Jahr um zwei Zehntel ausgeweitet.


Investitionen werden deutlich belebt

Die Maßnahmen im ersten Block zielen auf Investitionsanreize, öffentliche Investitionen, aber auch „Mehr Brutto vom Netto“ bei den privaten Haushalten. Für die Investitionen – sei es in Maschinen oder in Forschung und Entwicklung – wirken sich diese entsprechend am spürbarsten aus. Die Ausweitung der degressiven Abschreibung ist allerdings bis 2028 befristet. Unterm Strich entfalten die investitionsfördernden Maßnahmen, auch aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf das Potential, anhaltende Wirkung. Unter den Maßnahmen des ersten Blocks ist indes auch der Abbau der kalten Progression, der durch konjunkturelle Schübe den Gesamteffekt etwas verzerrt: Da diese über die Zeit verpuffen, schmilzt der Effekt des gesamten Blocks auf die Investitionen über die Zeit ab (Abbildung 3).

Anhaltender und mit zunehmender Kraft wirken einige der übrigen Maßnahmen, nicht zuletzt die oben bereits angesprochenen aus dem Arbeitsangebots-Block, die neben dem Arbeitseinsatz auch die Nachfrage nach zusätzlichem Kapital ausweiten. Positiv auf die Investitionen wirken auch die Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen sowie die Entlastung bei den Energiekosten.

Insgesamt könnten die Investitionen durch das Wachstumspaket um sechs Zehntel im kommenden Jahr zulegen. Dies steigt bis in das Jahr 2028 auf rund 1,8 Prozent höhere Investitionen an. Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative gehen auch hier sichtbar in die richtige Richtung. Gleichwohl ist gerade die Investitionstätigkeit in den letzten Jahren erheblich unter die Räder gekommen. Der Schub reicht daher längst nicht aus, um die fehlenden Investitionen seit der Coronakrise zu kompensieren, geschweige denn die Modernisierungsnotwendigkeiten zu erfüllen.

Konsum steigt – inflationäre Wirkung begrenzt

Aber auch die Einkommen werden gestärkt. Einige Maßnahmen (insbesondere die Arbeitsanreize für Ältere, s. unten) gehen mit erheblichen Mitnahmeeffekten einher. Die Anreize für Ältere betreffen weit mehr Menschen als zusätzlich in Beschäftigung gebracht werden, was den privaten Verbrauch stützt. Die erheblichen zusätzlichen Arbeitseinkommen werden zu einem guten Teil konsumtiv verwendet: Der Zuwachs beim privaten Verbrauch geht, auch langfristig, vor allem hierauf zurück (Abbildung 4). Ferner trägt der Abbau der kalten Progression zu einem höheren Konsum bei. Dieser könnte im kommenden um 0,7 Prozent höher ausfallen und bis in das Jahr 2028 könnte es auf fast 1,5 Prozent höheren Konsum hinauslaufen. Ein erheblicher Teil der Konsumgüternachfrage dürfte dabei aus dem Ausland bedient werden.

Nicht alle Maßnahmen des Wachstumspakets sind von Dauer: Neben obigen Mitnahmeeffekten (vgl. den Arbeitsangebots-Block) schlummert vor allem im Abbau der kalten Progression ein Einkommensschub, der nicht mit zusätzlichen Kapazitäten einhergeht und dementsprechend nur vorübergehende Konjunkturimpulse entfaltet (Abbildung 5). Der Outputgap – die Differenz zwischen gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten und Wirtschaftsleistung – steigt entsprechend etwas, um in der Spitze knapp drei Zehntel Prozentpunkte im Jahr 2026. Diese Überauslastungen werden durch höhere Inflation (Abbildung 6) langfristig abgeschmolzen. Die durch den Bürokratieabbau freigesetzten Ressourcen dagegen stehen zwar langfristig wieder dem Wirtschaftsprozess zur Verfügung, können aber nicht sofort genutzt werden – was die Auslastung (und damit auch die Teuerung) für sich genommen leicht dämpft. Insgesamt wirkt das Wachstumspaket wenig und nur vorübergehend inflationär: Die Teuerungsrate könnte in der Spitze – im Jahr 2026 – um knapp zwei Zehntel Prozentpunkte höher ausfallen.

Produktionspotenzial wird insgesamt gestärkt

Die Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsangebots tragen am meisten – und nachhaltig – zur Wirtschaftsleistung bei. Sie erhöhen die Beschäftigung nämlich dauerhaft (entsprechend machen sie fast vollständig die Beschäftigungseffekte des Pakets aus, vgl. Abbildung 2) und schaffen damit zusätzliche gesamtwirtschaftliche Kapazitäten: Das sogenannte Produktionspotential steigt. Ähnliches gilt für die investiv wirkenden Maßnahmen, die den Kapitalstock modernisieren und ausweiten.

Insgesamt steigt mit dem Wachstumspaket das Produktionspotenzial an – jedes Jahr liegt es um weitere zwei Zehntel höher als ohne die Wachstumsinitiative, im Jahr 2028 somit um knapp 0,8 Prozent.

Die Wirkungsweise ausgewählter Maßnahmen im Detail

Die schon im Zuge des Wachstumschancengesetzes (bis Ende 2025) umgesetzte Änderung der Abschreibung von Investitionsgütern in ein degressives Verfahren wird vom Umfang und der Dauer her erweitert (Maßnahme 1).(10) Bereits im kommenden Jahr senkt die Anhebung des Abschreibungssatzes – aus unternehmerischer Sicht – die Investitionskosten noch mehr und kurbelt die Investitionen an. Ab 2026 wirkt nicht nur dieser höhere Satz – ohne die Maßnahme wäre das degressive Verfahren wieder durch die weniger attraktive lineare Abschreibung ersetzt worden. Das Festhalten am degressiven Verfahren bis Ende 2028 geht im Vergleich deshalb für die verbleibenden drei Jahre mit noch deutlicheren Investitionsanreizen einher (Tabelle 1, vgl. dort die erste Zeile, die mit dem Wirkungskanal #1 gekennzeichnet ist).

Bei befristeten Maßnahmen sind Vorzieheffekte zu berücksichtigen, die entstehen, weil Wirtschaftsakteure kurz vor dem Auslaufen einer Maßnahme noch Pläne realisieren, die sie ansonsten erst später angegangen wären. Im vorliegenden Fall schlagen zwei derartige Effekte zu Buche. Weil ab 2029 wieder das lineare Verfahren gilt, ziehen Unternehmen im Jahr 2028 einen Teil (unterstellt wird ein Drittel) der ansonsten für später geplanten Investitionen vor.

Zudem hätte die ursprünglich bis Ende 2024 befristete degressive Abschreibungsregel (im Baseline-Szenario) analog zu Vorzieheffekten geführt: einem Schub in diesem Jahr und dafür etwas gedämpften Investitionen in den darauffolgenden Jahren. Umgekehrt entfallen nun, aufgrund der längeren Frist der Wachstumsinitiative, diese ursprünglich für das Jahr 2024 veranschlagten Vorzieheffekte: Im Vergleich zur Baseline stellt sich dies als negativer Impuls dar; für die ursprünglich schwächer veranschlagten Folgejahre 2025/26 ergibt sich spiegelbildlich eine positive Korrektur (Tabelle, Kanal #2).

Die Ausweitung der Forschungszulage (Maßnahme 2) setzt analog zusätzliche Impulse über die bereits beschlossene Förderung hinaus; wie im Wachstumschancengesetz (s. Fußnote 10) vergünstigt dies die Investitionen in Forschung und Entwicklung (Tabelle, Kanal
#3) und wirkt sich positiv auf den Kapitalstock aus.(11)

Zum Abbau der kalten Progression (Maßnahme 3) werden die Steuertarife so angepasst, dass Lohnsteigerungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einem höheren Steuersatz führen. Dies erfolgt zwar ohnehin alle zwei Jahre, aufgrund der zuletzt hohen Teuerung stellt die auf kommendes Jahr vorgezogene Anpassung, genauso wie die dann außerhalb des 2-Jahres-Turnus erneute im darauffolgenden Jahr, eine spürbare Entlastung der Arbeitnehmer:innen dar. Ausgehend von den von Finanzminister Lindner in Aussicht gestellten 23 Milliarden Euro(12) , die hier für den gesamten Zeitraum bis 2028 unterstellt werden, lässt sich dies als zweistufiger, permanenter Einkommensschub von je gut drei Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren abbilden (Tabelle, Kanal #4)(13) .

Die Maßnahmen im zweiten Block bringen nach und nach bürokratische Entlastungen für die Unternehmen auf den Weg. Laut einer Studie des IW Consult(14) lässt sich durch die Reduktion bürokratischer Verwaltungskosten die Wirtschaftsleistung um 0,3 Prozent steigen – allerdings nur, wenn sich die Kosten um zehn Prozent reduzieren lassen. Eingedenk dieser Erwägungen wird der mögliche Effizienzgewinn durch die beabsichtigten Entlastungen hier deutlich niedriger angesetzt – gleichmäßig über die vier Jahre aufsummiert schlagen sie sich annahmegemäß in einem zusätzlichen Promille der Wirtschaftsleistung nieder (Tabelle, Kanal #5)(15) .

Bei den Arbeitsanreizen für Ältere (Maßnahme 24) geht es darum, die Weiterbeschäftigung rechtlich zu erleichtern, vor allem aber für die Arbeitnehmer:innen lukrativer zu gestalten: Wer will, kann länger arbeiten – ohne auf Rente zu verzichten. Bei unverändertem Bruttolohn ist ein höherer Nettolohn vorgesehen, der letztlich über einen Transfer an die Arbeitnehmenden erzielt wird: Formal zahlt eine Arbeitgeberin nicht mehr ihren Beitrag an den Rentenversicherungsbeiträgen ihres Beschäftigten, reicht diesen aber stattdessen als zusätzlichen Lohn an ihn weiter. Für die Arbeitgeberin ändert sich in der Summe nichts, der Arbeitnehmer erhält aber einen um den Arbeitgeberanteil erhöhten Lohn – auch netto, denn diese zusätzliche Lohnkomponente soll abgabenfrei bleiben. Durch die fortwährende Beschäftigung erwirbt der Arbeitnehmer weitere Rentenansprüche, der Beitragsausfall seitens der Arbeitgeberin muss der Rentenversicherung also aus Bundesmitteln erstattet werden.

Die Umsetzung dieses Arbeitsanreizes erfolgt somit über ein komplexes Geflecht von Zahlungskanälen. Ökonomisch entspricht die Maßnahme jedoch schlicht einem (Lohn-)Transfer vom Staat an betroffene Arbeitnehmende. Hinzu kommt, dass während der Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus die ansonsten angefallenen Rentenzahlungen nicht entfallen, sondern bei Renteneintritt als Rentenaufschubprämie ausgezahlt werden.

Um die Maßnahme zu quantifizieren, ist zunächst abzuschätzen, in welchem Umfang zusätzliche Ältere deswegen willens sind, ihren Beruf auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters auszuüben. Ausgangspunkt ist der Bevölkerungsteil, der altersbedingt von der Maßnahme profitiert. Mögliche Entwicklungen, basierend auf verschiedenen Annahmen zur Lebenserwartung, Geburtenrate und Wanderung, stellt das Statistische Bundesamt mit den Bevölkerungsvorausberechnungen16 zur Verfügung. Im Zuge des demografischen Wandels nimmt die Zahl der Menschen in den Gruppen der 65-jährigen und darüber in den kommenden Jahren zu.

Entscheidend sind die Erwerbspersonen, also diejenigen, die am Arbeitsleben teilnehmen – der Anteil dieser an der Bevölkerung (jeweils einer Altersgruppe) ist die entsprechende Partizipationsquote. Informationen über diese Quote liegen über Alterskohorten vor, darunter die Gruppe der über 64-Jährigen (kurz die „Älteren“ oder „65 +“). Die Partizipationsquote der Älteren ist zwar erheblich niedriger als die der Jüngeren, sie steigt aber seit geraumer Zeit spürbar – und dies dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzten (Abbildung 7)(16) .

Dies hat sicher viele Ursachen – neben einer steigenden Lebenserwartung, teils einem zunehmend angenehmen Arbeitsumfeld, guten Einkommensperspektiven, teils aber auch der Notwendigkeit im Alter „dazuzuverdienen“ kommt auch die Ausweitung des Rentenalters zum Tragen: Bereits in diesem Jahr haben die 65-Jährigen das (abschlagsfreie) Rentenalter noch nicht erreicht, erst wer in diesem Jahr den 66. Geburtstag feiert, kann (dann direkt) in Rente gehen. Damit kommt dasjenige Altersjahr, das am stärksten unter den 65+ Erwerbspersonen vertreten ist18, gar nicht mehr in den Genuss der Maßnahme. Und mit dem – ab jetzt im Zweimonatstakt – steigenden Renteneintrittsalter wird auch die Zahl der 66-Jährigen, die in Rente gehen können, Jahr für Jahr eingegrenzt. Ein Beispiel: Wer im kommenden Jahr 66 wird, kann mit 66 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei in Rente gehen; fällt der Geburtstag in den November oder Dezember, tritt derjenige erst Anfang 2026 in Rente. Für 2027 – es gilt ein Renteneintrittsalter von 6½ Jahren – ist bereits die Hälfte der 66-Jährigen nicht von der Maßnahme betroffen. Um diesen beträchtlichen Anteil der Älteren nicht fälschlich im Rahmen der Maßnahme miteinzurechnen, muss die Kohorte 65 + genauer beleuchtet werden.

Geht man davon aus, dass sich der Anstieg bei den Personen im Rentenalter, die sich auch ohne diese Maßnahme für einen Verbleib in der Beschäftigung entscheiden (bei den 66-Jährigen kommen aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Erwerbsneigung pro Jahr etwa 12,000, in der Gruppe 67 + annähernd 68,000 Erwerbspersonen hinzu), aufgrund der Maßnahme verdoppelt, führt dies zu annähernd 80,000 zusätzlichen Berufstätigen. Unter der Annahme, dass die Maßnahme im ersten Jahr verzögert angenommen wird und dieser Wert erst im Schlussquartal erreicht wird, fällt das Plus im Jahr 2025 (um die Hälfte) geringer aus.

Alternativ ist denkbar, dass vor allem diejenigen Menschen die Maßnahme nutzen, die unmittelbar vor oder zumindest kurz nach dem Renteneintrittsalter stehen. Wird mit Blick auf die (im Vergleich zur gesamten 65 + Kohorte) erheblich höhere Partizipationsquote der 66 – 68-Jährigen unterstellt, dass drei Prozent der für die Maßnahme in Frage kommenden 66-Jährigen (und zwei bzw. ein Prozent der 67- bzw. 68-Jährigen) diese beanspruchen, ergeben sich in der Summe eine etwas geringere (und weil das steigende Renteneintrittsalter in diesem Fall stärker durchschlägt: sinkende) Inanspruchnahme. Im Mittel beider Varianten ergeben sich fast 70,000 zusätzlich Beschäftigte pro Jahr, im kommenden Jahr – bei langsamen Anlauf der Maßnahme – die Hälfte (Tabelle, Kanal #9). Zu berücksichtigen ist zudem, dass Ältere wohl verstärkt in Teilzeit tätig sind, ihre Arbeitszeit daher – annahmegemäß zwanzig Prozent – unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt und diesen drückt (Tabelle, Kanal #10).

Arbeitnehmer:innen, die die Maßnahme beanspruchen, erhalten einige der ansonsten vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungen geleisteten Beiträge ausgezahlt. Dies betrifft die Rentenversicherung (an die die Arbeitgeber 9,3 Prozent des Bruttolohns zahlen) und die Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent des Bruttolohns). Von der Bruttolohn- und Gehaltssumme dürfte den Älteren etwa ein ihrem Anteil(17) entsprechender Betrag zufließen. Zu beachten ist: Nicht nur diejenigen, die sich allein aufgrund der Maßnahme zur Weiterarbeit entscheiden, haben Anspruch auf die zusätzlichen Mittel. Alle, die ihre Beschäftigung trotz der Möglichkeit in Rente zu gehen fortführen, erhalten diesen Teil ihres Bruttolohns (in Summe 10,6 Prozent) als zusätzliches Netto ausgezahlt. Letztendlich steigen dadurch die Nettolöhne der Älteren und heben das gesamtwirtschaftliche Mittel an, in jedem Jahr um annähernd ein halbes Prozent (Tabelle, Kanal #11).

Zudem entfällt zwar während der Inanspruchnahme der Maßnahme die ansonsten fällige Rente, diese wird aber bei dem später erfolgenden Renteneintritt als „Rentenaufschubprämie“ gewährt. Hier wird davon ausgegangen, dass die zusätzliche Beschäftigungsdauer ein Jahr beträgt und die Prämie die Rentenausfälle vollständig kompensiert. Mit Blick auf die laut Deutscher Rentenversicherung 1,692 Euro je Monat betragene Standardrente entstehen den die Maßnahme Nutzenden im Jahr 2025 Rentenausfälle in Höhe von 750 Millionen Euro. Im Jahr 2026 beziehen sie dann die Rentenausgleichsprämie in gleicher Höhe, dagegen stehen aber (wegen der höheren Inanspruchnahme) doppelt so hohe Rentenausfälle. In den folgenden Jahren gleichen sich die Zahlungen dann nahezu aus. Ein geringfügiges Minus resultiert lediglich aus den Rentensteigerungen: Denn dadurch sind die jeweils aktuellen Ausfälle etwas höher als die im Vorjahr, die als Rentenprämie positiv zu Buche schlagen (Tabelle, Kanal #12).

Maßnahme 26, „Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen“ beinhaltet zwei unterschiedliche Vorhaben, die in ihrer Wirkung aber ähnlich ausfallen. Zudem wirken beide über Änderungen bestehender Regelungen und kommen daher ohne finanzielle Anreize aus.

Zum einen soll der Zugang für zusätzliche Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert werden (Westbalkanregelung). Sowohl der Kreis der begünstigten Länder als auch das bisher vorgesehene Kontingent sollen dafür ausgeweitet werden. Mitte 2023 war die Grenze von zuvor 25,000 Personen auf nun 50,000 Personen angehoben worden. Unterstellt wird, dass die Grenze erneut um 25,000 Personen erweitert wird und das erhöhte Kontingent auch ausgeschöpft wird, zumal in der Diskussion stehende Länder wie Usbekistan über eine hohe Zahl an Arbeitskräften verfügen, für die der deutlich höheren Lohn in Deutschland attraktiv wirkt. Zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Engpassberufe, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich, adressiert werden sollen(18) , die vom gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt abweichende Charakteristika aufweisen – so liegt die mittlere geleistete Arbeitszeit (wohl aufgrund vieler Teilzeitstellen) vier Prozent niedriger, insbesondere fällt aber die Produktivität erheblich geringer (− 45 Prozent) aus und auch die Stundenlöhne liegen knapp 16 Prozent unter dem Durchschnitt.

All dies ist im Modellkontext zu berücksichtigen, denn ansonsten würde der Anstieg der Arbeitskräfte zusätzliche Wertschöpfung und Einkommen überschätzen (Tabelle, Kanal #18 bis #20). Entscheidend kommt bei dieser Maßnahme hinzu, dass sich die Effekte über die Zeit aufbauen: Die Menschen, die im kommenden Jahr zuwandern, bleiben annahmegemäß, so dass die im darauffolgenden Jahr Zuwandernden wieder zusätzliche Arbeitskräfte sind (Tabelle, Kanal #17).

Analog verhält es sich mit Zuwanderung in Zeitarbeit: Das bislang geltende Einstellungsverbot für diese Branche soll aufgehoben werden. Unterstellt wird, dass die Zuwanderung in derselben Höhe ausfällt, wie im Rahmen der Westbalkanregelung bzw. ein entsprechendes Kontingent eingezogen wird. Mit Blick auf Arbeitszeit und Produktivität ähneln sich die Gesundheits- und die Zeitarbeitsbranche, letztere fällt sogar noch etwas weiter hinter das gesamtwirtschaftliche Mittel zurück (− 56 Prozent bei der Produktivität und − 29 Prozent bei den Stundenlöhnen, gemessen für den übergeordneten Wirtschaftszweig N). Daher fallen die Impulse vergleichbar aus (Tabelle, Kanal #13 bis #16).

Maßnahme 27, „Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen“, zielt darauf ab, hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte ins Land zu holen. Dafür werden erhebliche steuerliche Vergünstigungen in Aussicht gestellt, die – bei gegebenem Bruttogehalt – die Nettolöhne in den ersten drei Jahren absteigend um 13,8 Prozent, 9,2 bzw. 4,6 Prozent erhöhen. Auch hier wird unterstellt, dass zugewanderte Arbeitskräfte über die drei geförderten Jahre hinaus im Land bleiben, der Effekt sich somit über die Jahre kumuliert. Trotz des hohen Zuschlags bei den Nettolöhnen wird eine etwas verhaltenere Zuwanderung unterstellt als etwa im Falle der Zeitarbeit, da Spitzenkräfte im globalen Wettbewerb umworben werden (Tabelle, Kanal #21). Um die Effekte auf die Beschäftigungsstruktur zu erfassen, wird exemplarisch die Branche „Information und Kommunikation“ betrachtet. Dorthinein könnten dringend benötigte IT-Spezialisten einwandern, die – stellvertretend für weitere Engpassberufe, für die diese Maßnahme ausgelegt ist – eine hohe Produktivität bei entsprechend hohen Löhnen aufweisen (+ 74 Prozent Produktivität, + 54 Prozent Stundenlohn im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Mittel), ohne dass in erheblichem Umfang zusätzliches Kapital erforderlich wäre (vgl. hierzu auch die Box auf Seite 12 und Tabelle, Kanal #22 bis #25). Nicht berücksichtigt werden etwaige Grenzen für den Bruttolohn, die im Gesetzgebungsprozess erst noch konkretisiert werden müssen.

Maßnahmen 22 „Finanzielle Vorteile der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit Stärken“ und 23 „Erwerbsanreize im Bürgergeldbezug stärken“ zielen darauf ab, Transferempfängern die Aufnahme einer Beschäftigung durch Regelungen und finanzielle Anreize attraktiver zu gestalten. Insbesondere das Abschmelzen der Transferentzugsraten birgt laut eines Gutachtens des ifo Instituts21 das Potential, 130 – 150.000 zusätzliche Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier wird unterstellt, dass über die Jahre verteilt bis zu 120.000 Arbeitnehmer:innen zusätzlich tätig sind (Tabelle, Kanal #6), was von der Größenordnung her in etwa den Maßnahmen zur Zeitarbeit bzw. zur Westbalkanregelung entspricht. Ebenfalls analog wird auch bei der Integration dieser Beschäftigten eine geringere Produktivität und Entlohnung unterstellt (Tabelle, Kanal #7 und #8).

Unter den Maßnahmen im vierten Block verbergen sich heterogene Maßnahmen, die unterm Strich die Finanzierungsbedingungen verbessern dürften. Dies kann sich in Form geringerer Risikoprämien niederschlagen und wird im Modell durch eine (vorsichtig angelegte) Verringerung des nominalen Zinssatzes abgebildet (Tabelle, Kanal #26).

Die Maßnahmen im fünften Block dienen unter anderem dazu, die Energiekosten im Zaum zu halten. Da dadurch die Unternehmen um gut drei Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden sollen, entspricht dies im Wesentlichen um knapp fünf Prozent höheren Subventionen (Tabelle, Kanal #27).

Fazit: Wachstumspaket kann bei konsequenter Umsetzung Wirkung zeigen – Haushaltsverhandlungen gehen in eine weitere Runde

In den ersten öffentlichen Reaktionen wird dem Wachstumspaket für die deutsche Wirtschaft nur wenig Wirkung zugetraut. Die vorliegende Analyse zeigt aber, dass mit konsequenter Umsetzung, selbst bei vorsichtiger Einschätzung der Einzelwirkung der Maßnahmen, substanzielle gesamtwirtschaftliche Effekte des Gesamtpakets möglich sind. Das Wachstumspaket kann vor allem das Produktionspotenzial stärken und wirkt somit nachhaltig. Es zielt auf zentrale Schwächen des Standorts und der deutschen Wirtschaft ab: Fehlende Fachkräfte, geringe Investitionen, hohe bürokratische Hürden, Schwierigkeiten in der Finanzierung und Energiekostennachteile. All das wird im Rahmen der Initiative aufgegriffen. Diese kann auch schon kurzfristig Wirkung entfalten, denn sie stützt die privaten Einkommen und die Konsumnachfrage und wirkt dabei aber wenig inflationär.

Von entscheidender Bedeutung ist die Umsetzung. Schon in den Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz haben einige sinnvolle Maßnahmen keinen Konsens zwischen Bund und Ländern gefunden und wurden deshalb ersatzlos gestrichen, beispielsweise die Klimaprämie, die grüne Investitionen anschieben sollte. Im Sinne des Wirtschaftsstandorts wäre ein neuerliches Ringen um die Umsetzung hinderlich. Ebenso könnten die teilweise noch offenen Finanzierungsfragen(19) in den Haushaltsverhandlungen neue Schwierigkeiten mit sich bringen. Aber gerade eine größere wirtschaftliche Dynamik würde auch die Haushaltsspielräume perspektivisch ausweiten. Weitere Konsolidierungen würden der Wirtschaft Nachfrage entziehen und einer größeren konjunkturellen Dynamik im Wege stehen.

Selbst der Beschluss des Pakets wie es nun vorgeschlagen ist, garantiert keine schnelle Umsetzung. Schon in der Vergangenheit konnte beispielsweise im Bereich des Bürokratieabbaus trotz allen Bewusstseins für die Problemlage nur langsam Fortschritt erzielt werden. Auch kommt es auf die Umsetzung in den Behörden an, ob beispielsweise Zuwanderungsprozesse effizient administriert werden.

Insgesamt weist das Wachstumspaket in die richtige Richtung. Die Modernisierungsnotwendigkeiten sind damit allerdings noch nicht gänzlich adressiert. Vor allem die geringen Investitionen bereiten weiter Sorge und bedürfen in den kommenden Jahren einer deutlich höheren Priorisierung. Dies gilt sowohl für private Investitionen als auch für die öffentliche Infrastruktur, die sich in vielen Bereichen als Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung darstellt.

(1) Vgl. Fichtner, F., Junker, S., Michelsen, C. (2023): Urteil zur Schuldenbremse: Eine erste Abschätzung der konjunkturellen Folgen, MacroScope Pharma 11.23, online verfügbar.

(2) Vgl. Internationaler Währungsfonds (2024): Germany’s real challenges are aging, underinvestment, and too much red tape, online verfügbar.

(3) Vgl. die Pressekonferenz zum Haushalt 2025 vom 5. Juli, (Transkript online verfügbar).

(4) Vgl. die Unterrichtung des Bundestags durch die Bundesregierung, Drucksache 20/7801, online verfügbar.

(5) Vgl. die Pressemitteilung des BMF 07/2024 zur Steuerschätzung vom Mai 2024, online verfügbar.

(6) Vgl. die Pressemitteilung des BVG 101/2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021, online verfügbar.

(7) Gröpl, C. (2005) : Zur verfassungsrechtlichen Problematik globaler Minderausgaben, KBI Schrift, No. 98, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI), Berlin, online verfügbar.

(8) Vgl. hierzu die Ausführungen der Bundesregierung, „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vom 5. Juli 2024, online verfügbar.

(9) Zur Interpretation: Diese und alle nachfolgenden Zahlen, die den Effekt der Wachstumsinitiative beziffern, stellen einen Vergleich des Aktivitätsniveaus im Vergleich zu einer Situation ohne diese Maßnahmen dar – in diesem Fall liegt das reale Bruttoinlandsprodukt um 0,8 Prozent höher als es ansonsten ausgefallen wäre, es ist nicht die Wachstumsrate, die um diesen Wert höher ist.

(10) Zur Bestimmung des entsprechenden Preiseffektes vgl. MacroScope Pharma Economic Policy Brief 09/2023: Simulation des Wachstumschancengesetzes: Richtung stimmt, Effekte zu gering, und dort insb. Kasten 1.

(11) Zusätzliche positive Effekte auf die Produktivität aufgrund dieser besonders innovativen Investitionen sind schwer zu quantifizieren und nicht abgebildet.

(12) Vgl. die Pressekonferenz zum Haushalt 2025 (Transkript online verfügbar).

(13) Im Vergleich zu einer Situation ohne die Maßnahme („Baseline“) liegen die Einkommen somit im Jahr 2025 um drei und ab dem Jahr 2026 um gut sechs Milliarden Euro höher (in der Summe bis 2028 also um 21 Milliarden höher).

(14) Vgl. „Bürokratiekosten und neue Wege zur Vermeidung von Bürokratie“ (2017) Studie der IW Consult GmbH im Auftrag des
VBW Bayern (online verfügbar).

(15) Mit anderen Worten: Ab kommendem Jahr fällt die potenzielle Wirtschaftsleistung um je 0,025 Prozent höher aus – im Jahr 2028 beträgt das Plus somit 0,1 Prozent.

(16) Hier wird die Partizipationsquote, die bis 2023 vorliegt, der EU-Methode folgend, mit einem statistischen Modell für die Jahre 2024 – 28 fortgeschrieben.

(17) Laut Mikrozensus waren 3,7 Prozent der Beschäftigten 65+, der Anteil 66+ dürfte (vgl. Fußnote 18) bei 3,0 Prozent liegen.

(18) Vgl. Bundesrat, Drucksache 284/23 (online verfügbar).

(19) Vgl. Gutachten für das BMF zum Haushalt (Tagesspiegel Background vom 2.8.)

(20) Vgl. Verweise auf MacroScope 09/23 und 11/23

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