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Zusatznutzenbewertung und Preisverhandlung

AMNOG steht für das „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz“ und meint die Preisregulierung innovativer Medikamente in Deutschland. Seit Januar 2011 werden demnach die Preise für neue, patentge-schützte Arzneimittel auf Basis einer Zusatznutzenbewertung be-stimmt. Das heißt: Krankenkassen zahlen nur so viel, wie es dem ermittelten zusätzlichen Nutzen der Arzneimittel entspricht. Ziel des Verfahrens ist eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit.

Eine prägnante Zusammenfassung des komplexen Prozesses liefert das #abcGesundheitspolitik – AMNOG schnell erklärt.

Um die einzelnen Aspekte des Verfahrens weiter zu veranschaulichen, ist in Kooperation mit der Ärzte Zeitung eine interaktive Infografik entstanden, die neben Akteuren und Etappen auch daraus resultierenden Probleme und Konflikte beleuchtet.

Infografik als Animation starten (Eine englische Version finden Sie hier.)