AMNOG im Fokus
AMNOG steht für Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, wird aber gleichzeitig auch als Bezeichnung für den Prozess der Preisregulierung innovativer Medikamente in Deutschland verwendet. Nach dem so genannten AMNOG-Verfahren werden seit Januar 2011 die Preise für neue, patentgeschützte Arzneimittel auf Basis einer Zusatznutzenbewertung bestimmt. Die Bewertung zielt nicht auf den Nutzen des Arzneimittels ab – dieser wird mit der Zulassung festgestellt, sondern darauf, zusätzlichen Nutzen zu ggf. bereits vorhandenen Therapiestandards festzustellen und bei der Preisverhandlung zu berücksichtigen. Krankenkassen zahlen damit nur so viel, wie es dem ermittelten Zusatznutzen der Arzneimittel entspricht.