Parallelexport schnell erklärt
Was ist Parallelexport?
Innovative Arzneimittel haben in Europa zum Teil unterschiedliche Preise. Das macht es für sogenannte Parallelhändler attraktiv, Produkte in einem Land – zum Beispiel in Deutschland – günstig einzukaufen und zu höheren Preisen im Ausland weiterzuverkaufen. Parallelhändler haben sich auf dieses Geschäft spezialisiert und sind von den Herstellern der Medikamente unabhängig. Die Preisunterschiede bei innovativen Arzneimitteln sind häufig das Ergebnis national unterschiedlicher Gesundheitssysteme mit ihren verschiedenen Regelungen zur Erstattung durch die Krankenkassen.
Welche Bedeutung hat Parallelexport in Deutschland?
Nachdem das deutsche Preisniveau seit einigen Jahren unter den europäischen Durchschnitt gefallen ist, hat der Parallelexport von innovativen Arzneimitteln aus Deutschland laut offiziellen Angaben deutlich zugenommen. Inzwischen wird bei Arzneimitteln, die das sogenannte AMNOG-Verfahren durchlaufen haben, Deutschland deutlich häufiger als Herkunftsland angegeben denn als Zielland. Das Exportrisiko, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Medikament in den Parallelexport geht, liegt inzwischen bei 50 Prozent. Oder anders formuliert: Jedes zweite innovative Arzneimittel wurde von Händlern 2017 für den Parallelexport in europäische Nachbarländer angemeldet.
Was bedeutet Parallelexport für Patientinnen und Patienten?
Pharma-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arzneimittel kontinuierlich in ausreichender Menge bereitzustellen, um den Bedarf der Patientinnen und Patienten zu decken. Der Parallelexport gefährdet dieses Versorgungsziel. Denn die Bereitstellung von Arzneimitteln in Deutschland kann vom Originalanbieter nicht einfach „auf Zuruf“ angepasst, umgestellt oder erhöht werden. Es kann daher zu Lieferengpässen bei innovativen Arzneimitteln kommen, wenn die Bemühungen des Originalanbieters für eine Sicherstellung der Versorgung nicht mit den Exportaktivitäten der Parallelhändler Schritt halten können.
Wie können Probleme des Parallelexports vermieden werden?
Mögliche Versorgungsprobleme wie Lieferengpässe lassen sich vermeiden, wenn die im AMNOG-Verfahren zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem pharmazeutischen Hersteller verhandelten Preise und Rabatte direkt mit den einzelnen Krankenkassen abgerechnet werden.
Damit würde für die am Parallelexport beteiligten Händler kein wirtschaftlicher Anreiz mehr bestehen, die Medikamente ins Ausland weiterzuverkaufen. Dies würde auch der Arzneimittelsicherheit dienen, denn Handelswege über verschiedene Gesundheitssysteme hinweg sind manipulationsanfälliger als die direkte Belieferung eines Gesundheitssystems über die sogenannte geschlossene Lieferkette. Auch in anderen Ländern innerhalb der EU werden die negativen Folgewirkungen des Parallelhandels für Patientinnen und Patienten zunehmend kritisch gesehen.
Weitere Informationen des vfa zum Thema Parallelexporte finden Sie hier.