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Fragen und Antworten

Die Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen auf einen Blick:

Die FSA-Mitgliedsunternehmen, zu denen alle vfa-Unternehmen gehören, verpflichten sich, einmal jährlich ihre sämtlichen Leistungen an Ärzte, andere Angehörige der Fachkreise sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen offenzulegen. Erstmals wird bis spätestens Ende Juni 2016 für das Jahr 2015 veröffentlicht. Künftig kann jeder im Internet auf den jeweiligen Unternehmens-Websites nachlesen, wie hoch Geldzahlungen der Industrie an Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen sind, bzw. welchen Wert Sachleistungen haben.
Damit werden alle Leistungen an Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen transparent, wie z.B. für die Durchführung von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen, Vortragshonorare, Einladungen zu Fortbildungen, das Sponsoring von Veranstaltungen sowie Spenden und Stiftungen an Kliniken und Universitäten.

Ärzte haben eine wichtige Funktion bei der Entwicklung neuer Arzneimittel. Sie führen klinische Studien und Anwendungsbeobachtungen durch. Praktisch geforscht wird in Schwerpunktpraxen und in Kliniken. Diese Forschung ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Dafür erhalten Ärzte und Kliniken Leistungen der forschenden Pharma-Unternehmen. Die Leistungen wird die Industrie ab sofort - Unternehmen für Unternehmen - im Rahmen der Selbstverpflichtung des Transparenzkodex veröffentlichen.
Die notwendige Fortbildung von Ärzten wird ebenfalls durch die Industrie unterstützt und zu großen Teilen erst ermöglicht. Zu den Unterstützungsleistungen zählen: Vortragshonorare für Spezialisten und das Fortbildungssponsoring für Ärzte. Die Industrie zahlt auch in diesem Bereich für einen Wissensgewinn im Gesundheitswesen, der Patienten zu Gute kommt: Denn die optimale Anwendung moderner Arzneimittel und Therapien verlangt nach sehr spezifischem Wissen, das die forschenden Pharma-Unternehmen am besten liefern können.

Am 27. November 2013 haben die Mitglieder der "Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) - und damit alle forschenden Pharma-Unternehmen im vfa - den Transparenzkodex beschlossen. Damit sind sie Teil einer europäischen Initiative der forschenden Arzneimittelhersteller.
Mit dem Transparenzkodex und der Veröffentlichung aller Leistungen an Ärzte und Fachkreisangehörige sind die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA Vorreiter bei Transparenz im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Keine andere Branche in Deutschland und keine andere Einrichtung im Gesundheitswesen geht bei diesem Thema so weit.

Die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA praktizieren
freiwillig umfassende Transparenz, weil die Leistungen der forschenden Pharma-Unternehmen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige für die Entwicklung neuer Arzneimittel, die bestmögliche Behandlung der Patienten und damit für den medizinischen Fortschritt notwendig sind.
Indem die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA diese Leistungen offen legen und damit frei von Spekulationen halten, schaffen sie eine Grundlage für eine sachliche Diskussion über den Wissensaustausch zwischen Industrie und Ärzten und den Aufbau von Vertrauen: Auf Basis allgemein zugänglicher Zahlen und Fakten kann die Öffentlichkeit nachvollziehen und verstehen, warum die verschiedenen Akteure im Gesundheitssystem im Interesse einer bestmöglichen Behandlung der Patienten zusammenarbeiten müssen.

Der FSA ist der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ und wurde 2004 von den vfa-Mitgliedern gegründet. Jedes vfa-Mitglied muss auch Mitglied des FSA sein. Der vfa begrüßt, dass auch Unternehmen außerhalb des vfa dem FSA beigetreten sind.
Der FSA überwacht die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise.
Die FSA-Mitglieder haben sich bislang drei Kodizes unterworfen: Der Kodex für die Zusammenarbeit mit Fachkreisen, der Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen sowie dem Transparenzkodex.

Die Einhaltung des Transparenzkodex wird durch die „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) kontrolliert. Der FSA hat hierfür ein Vereinsgericht („Schiedsstelle“) mit 2 Instanzen eingerichtet. Die erste Instanz ist für neue Verfahren zuständig und mit einem unabhängigen Richter besetzt. Die zweite Instanz ist als Berufungsinstanz neben Vertretern der Mitgliedsunternehmen mit Experten aus der Ärzteschaft und von Patientenorganisationen besetzt. Den Vorsitz hat ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Weitere Informationen finden sich hier: http://www.fsa-pharma.de/schiedsstelle/spruchkoerper-1-und-2-instanz/