VFA zum Festbetrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Berlin (VFA). „Die Diskussion um die Zukunft der Festbeträge geht jetzt in die nächste Runde“, kommentierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia
Yzer, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festbetragsfestsetzung. Sie unterstrich, dass die Frage, ob die Spitzenverbände der Krankenkassen Festbeträge festsetzen dürfen, noch nicht endgültig geklärt ist. „Das letzte Wort wird der Europäische Gerichtshof haben“, erklärte sie und verwies darauf, dass die deutsche Praxis dort kartellrechtlich auf dem Prüfstand steht. Mit dem Urteil wird Ende 2003 gerechnet. „Was wir brauchen, ist eine dauerhafte und sichere Lösung, die den Patienten eine hochwertige Arzneimittelversorgung ermöglicht“, so Yzer.
„Unabhängig von juristischen Bewertungen haben Festbeträge als gesundheitspolitisches Instrument ihre Überflüssigkeit bewiesen“, erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin. So gebe es unterhalb der festgelegten Preisobergrenzen einen regen und funktionierenden Wettbewerb. Yzer: „Durch das ständige Drehen der Krankenkassen an der Festbetragsschraube sind die Wirtschaftlichkeitsreserven indes mittlerweile ausgeschöpft – das Preisniveau auf dem GKV-Arzneimittelmarkt liegt heute unter dem von 1992. Der Preisindex der allgemeinen Lebenshaltungskosten ist im gleichen Zeitraum dagegen um 18,5 Prozent gestiegen.“
Yzer betonte, dass anstelle alter oder modifizierter dirigistischer Maßnahmen die dringend notwendige Gesundheitsreform mehr Wettbewerb ermöglichen und die Monopole der Selbstverwaltung der Krankenkassen abschaffen müsse. „Dazu muss jetzt die vom Bundestag 2001 eingeforderte breit angelegte Diskussion über die Weiterentwicklung der Ordnungspolitik im Arzneimittelsektor’ geführt werden.“
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