vfa-Service für die Redaktionen: Zur heutigen Bundestagssitzung zum AM-VSG
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, sagt:
"Das neue Arzneimittelversorgungsgesetz (AM-VSG) ist ein Spargesetz, das die Folge der Qualitätsminderung in der Versorgung ignoriert. Am Ende könnten Patienten die Leidtragenden einer verfehlten Regelung sein."
Hintergrund: Wo drohen Gefahren für die Arzneimittelversorgung in Deutschland?
Die vorgesehenen Verordnungsausschlüsse für Medikamente, die genauso gut wirken wie andere, nehmen Patienten und Ärzten wichtige Behandlungsalternativen. Bei Brust- oder Hautkrebs, Diabetes, Epilepsie, Multipler Sklerose oder psychischen Störungen sind sie dringend auf ein breites Spektrum von Behandlungsmöglichkeiten angewiesen. Wird ein Arzneimittel nicht vertragen oder wirkt es nicht, ist es gut, wenn Alternativen zur Verfügung stehen. Das muss auch in Zukunft so bleiben.
Auch die künftige Ausgestaltung des im AM-VSG geplanten Arztinformationssystems hat Bedeutung für die künftige Versorgungsqualität. Es muss sachlich informieren und darf vor allem nicht durch die Art der Darstellung zu einer Benachteiligung der Therapiealternativen führen, die genauso gut wirken wie andere.
Die Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Deutschland verlangt eine schnelle und klare Reaktion im AM-VSG auf unkontrollierte Medikamentenabflüsse aus dem Gesundheitssystem. Sobald nämlich die verhandelten Arzneimittelpreise hierzulande unter denen anderer Länder in Europa liegen, lohnt es sich für Parallelhändler, rabattierte Medikamente aufzukaufen und in großem Stil in anderen Ländern zu verkaufen. Solche preisbedingten Lieferengpässe lassen sich nur vermeiden, wenn die direkte Abrechnung erstattungsfähiger Medikamente zwischen Kassen und Unternehmen erfolgt. Die mit der Direktabwicklung einhergehende Vertraulichkeit ist in den meisten europäischen Ländern Standard.
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