Neues Arzneimittelgesetz schafft Versorgungsprobleme
- Spargesetz statt Versorgungsgesetz
- Arzneimittelabflüsse aus Deutschland bleiben ungelöstes Problem
- Arztinformationssystem droht zu einer Rationierung durch die Hintertür zu werden
Berlin (vfa). Heute wurde der Kabinettsentwurf für das neue Arzneimittelversorgungsgesetz (AM-VSG) vorgelegt. Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, nennt es "ein Spargesetz, das Gefahren für die Qualität der Versorgung schafft." Sie warnt: "Am Ende könnten Patienten die Leidtragenden einer verfehlten Regelung sein."
Die vorgesehenen Verordnungsausschlüsse für Medikamente, die genauso gut wirken wie andere, nehmen den Ärzten wichtige Behandlungsalternativen. Bei Brust- oder Hautkrebs, Diabetes, Epilepsie, Multipler Sklerose oder psychischen Störungen sind sie dringend auf ein breites Spektrum von Behandlungsmöglichkeiten angewiesen. Wird ein Arzneimittel nicht vertragen oder wirkt es nicht, ist es gut, wenn noch weitere zur Verfügung stehen. Das muss auch in Zukunft so bleiben.
Mindestens genauso bedeutsam wie die Möglichkeit zur Verordnung ist die Kenntnis von der Verordnungsfähigkeit. Deshalb ist die künftige Ausgestaltung des im AM-VSG geplanten Arztinformationssystems so wichtig. Es muss sachlich informieren und darf vor allem nicht durch die Art der Darstellung zu einer Benachteiligung der Therapiealternativen führen, die genauso gut wirken wie andere. Fischer warnt: "Bei der Umsetzung des Arztinformationssystems droht Rationierung durch die Hintertür, wenn der Gesetzgeber nicht aufpasst, wie und von wem das System gestaltet wird."
Die Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Deutschland verlangt eine schnelle und klare Umsetzung der im Gesetz angekündigten Regelung zur nichtöffentlichen Listung von Erstattungsbeträgen. Im Moment gibt es das Problem, dass es zu Medikamentenabflüssen aus Deutschland kommt, sobald die verhandelten Arzneimittelpreise hierzulande unter denen anderer Länder in Europa liegen. Dann lohnt es sich nämlich für Parallelhändler, rabattierte Medikamente aufzukaufen und in großem Stil in anderen Ländern zu verkaufen. Deshalb lassen sich preisbedingte Lieferengpässe nur vermeiden, wenn die direkte Abrechnung erstattungsfähiger Medikamente zwischen Kassen und Unternehmen erfolgt und auf eine öffentliche Listung verzichtet wird. Direktabwicklung ist in Deutschland durch zahlreiche Rabattverträge ein bestens eingeübtes Verfahren und die mit der Direktabwicklung einhergehende Vertraulichkeit ist in den meisten europäischen Ländern Standard.
"Der Entwurf zum AM-VSG ist für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland ein Rückschlag: Das Preismoratorium bleibt weiter bestehen und die Umsätze besonders wirksamer neuer Medikamente werden durch einen Schwellenwert im ersten Jahr gebremst," so Fischers Kritik.
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