Europäische Nutzenbewertung: Eine Chance!
- Europäische Arzneimittelbewertung kommt
- Kompetenzen werden gebündelt
- Einheitliche Methode wichtig
Berlin (vfa). Die europäische Zulassung war ein Meilenstein! Jetzt kommt der nächste: Die europäische Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Die entsprechende Verordnung hat heute in Brüssel die letzte Hürde im europäischen Parlament genommen. Damit soll europaweit der schnellere Zugang zu neuen Therapien ermöglicht werden, indem Verfahren effizienter gestaltet werden. Durch diese Harmonisierung werden parallele Mehrfacharbeiten in den Mitgliedsstaaten überflüssig.
"Europa muss im internationalen Innovationswettbewerb ein paar Meter aufholen. Das geht nur, wenn vorhandene Kompetenzen gebündelt werden und in kompakte Verfahren münden. Das verspricht die europäische Nutzenbewertung und deshalb ist sie ein guter Schritt," sagt vfa-Präsident Han Steutel.
"Der Rohbau steht also, aber jetzt beginnt der Innenausbau. Ob er gelingt, hängt von den nationalen Bewertungsinstanzen der Mitgliedsstaaten ab. Sie müssen sich auf eine gemeinsame Methode und akzeptierte Praxis einigen. Fundamental ist die Frage, welche Daten überhaupt als sogenannte Evidenz gewertet werden können, um sie zu berücksichtigen. Auch wäre es gut, sich frühzeitig darauf zu verständigen, welche Daten von den Unternehmen gefordert werden. So kann unnötiger Dokumentationsaufwand bei der Dossiererstellung vermieden werden: Bürokratie ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn, braucht schließlich niemand," so Steutel weiter.
Die Arzneimittelpreise (Erstattungsbeträge) werden jedenfalls auch künftig national festgesetzt und sich unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn Rumänien hat eine ganz andere Kaufkraft als etwa Schweden. Künftig werden aber Rumänien und Schweden - wie alle anderen Mitgliedsstaaten auch - zur selben Zeit die europaweit aufbereiteten Daten zur Verfügung haben, die sie für Erstattungsfragen brauchen.
Hintergrund: https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/eu-hta-verordnung
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