Moderate Entwicklung der Arzneimittelausgaben stabilisiert Krankenkassen
- Gute Finanzlage der Krankenkassen. Schätzerkreis erzielt dennoch keine Einigung auf Beitragssenkung.
- Sparmentalität und Abwehrhaltung der Krankenkassen gegen Innovationen unverständlich.
Berlin (vfa). Der so genannte Schätzerkreis für die Gesetzliche Krankenversicherung kann sich nicht auf eine Beitragssenkung für die Versicherten einigen, obwohl die Finanzlage gut bleibt: Bundesgesundheitsministerium und Bundesversicherungsamt sind dafür, der Spitzenverband der Krankenkassen dagegen.
"Die meisten Krankenkassen verstehen sich aktuell nur noch als Kassenwart des medizinischen Status Quo. Angesichts ihrer komfortablen Finanzlage ist diese Abwehrhaltung gegenüber Innovationen unverständlich", sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer.
Selbst bahnbrechende medizinische Fortschritte, wie die Heilung der Hepatitis C, werden nur als Bedrohung der Finanzstabilität gedeutet. Neue Chancen für Versicherte und Patienten - etwa bei der Behandlung von Krebs - werden nicht einmal mehr erwähnt. Auf der Leistungsseite profiliert sich jedenfalls keine Krankenkasse mehr als überzeugter Erstatter innovativer Therapien. "Therapiefortschritte und Versorgungsqualität geraten durch die Sparmentalität der Krankenkassen ins Hintertreffen", so die Hauptgeschäftsführerin weiter.
Die Kostenstruktur der Krankenkassen zeigt im Arzneimittelsektor ein entspanntes Bild: Im Jahr 2016 stiegen die Arzneimittelkosten der Krankenkassen um 3,9 %. Sie stiegen damit deutlich langsamer als die Gesamtausgaben der Krankenkassen (+ 4,3 %). Und die Zuwächse der meisten Leistungsbereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung waren höher als die für Arzneimittel: ärztliche Behandlung (+ 4,2 Prozent), Verwaltungsausgaben der Kassen (+ 5,5 Prozent), Heilmittel (+ 6,7 Prozent) und häusliche Pflege (+ 8,8 Prozent).
Hintergrund: Was ist der Schätzerkreis?
Der Schätzerkreis bewertet die Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung für das laufende und für das folgende Jahr. Auf Grundlage dieser Schätzung wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen ermittelt.
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