Arztinformationssystem ignoriert medizinische Leitlinien
- Rechtsverordnung regelt Anforderungen an Arztinformationssystem
- Über Zusatznutzenbewertung wird informiert, über Leitlinien nicht
- Therapeutischer Alltag der Ärzte wird dadurch nicht einfacher
Berlin (vfa). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Entwurf zur Rechtsverordnung über die künftigen Anforderungen an das sogenannte Arztinformationssystem vorgelegt. Künftig sollen Ärzte mittels der Praxissoftware über die Ergebnisse der Zusatznutzenbewertung informiert werden.
Dazu sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: "Die Entscheidung eines Arztes für oder gegen die Verordnung eines Arzneimittels ruht auf mehr als nur der Zusatznutzenbewertung: Die Zusatznutenbewertung wurde als Preissteuerungsinstrument konzipiert, nicht als Instrument zur Versorgungssteuerung. Viel wichtiger sind für Ärzte in der therapeutischen Praxis die Leitlinien der Fachgesellschaften. Die bezieht das geplante Arztinformationssystem aber gar nicht mit ein."
"Deshalb steht die Rechtsverordnung des BMG inhaltlich nur auf einem Bein, wo mindestens zwei nötig gewesen wären. Informationssplitter helfen Ärzten im ohnehin schon bürokratielastigen Praxisalltag nicht weiter und können sie schlimmstenfalls sogar - zum Schaden der Patienten - in die Irre führen," so Fischer weiter.
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 43 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 16.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma