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Forschende Arzneimittelhersteller begrüßen BGH-Entscheidung

Berlin (VFA). "Erneut zeigt sich, dass das geltende Festbetragsverfahren für Arzneimittel auf einem brüchigen Fundament steht. Denn nunmehr ist neben dem Bundesverfassungsgericht auch der Europäische Gerichtshof aufgerufen, über die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens zu entscheiden", erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

"Die geplante, bis zum 31.12.2003 befristete Übergangsregelung bei den Festbeträgen muss deswegen dazu genutzt werden, um das Festbetragssystem in einer vorurteilsfreien Diskussion auf den Prüfstand zu stellen", forderte Yzer. "Die Bundesgesundheitsministerin ist mit der Überweisung an den EuGH nicht aus ihrer Verantwortung entlassen", bekräftigte sie.

In diesem Zusammenhang machte die VFA-Hauptgeschäftsführerin deutlich, dass der VFA nach wie vor zu dem mit dem BMG vereinbarten Kompromiss steht. Danach ist eine Anpassung der Festbeträge mit einem Einsparvolumen von 650 Millionen Mark bis Ende 2003 vorgesehen. "Wenn die Ministerin nunmehr eine höhere Summe realisieren will, gefährdet sie die Versorgungssicherheit der Patienten", mahnte Yzer. "Deswegen erwarten wir, dass die Ministerin im Interesse der Patienten handeln wird und im Zuge des weiteren Verfahrens nach den notwendigen medizinischen Kriterien nachsteuert", erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin.


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Marc Rath
Tel.: 0 30/2 06 04-203
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