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Überfälliger Schritt für den therapeutischen Fortschritt und den Forschungsstandort Deutschland

"Die heute vom Kabinett beschlossene Umsetzung der Biopatentrichtlinie ist ein überfälliger Schritt. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung dieses notwendige Signal für den Forschungsstandort und den therapeutischen Fortschritt in Deutschland setzt." Mit diesen Worten kommentierte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen. Yzer verwies zugleich darauf, dass die Umsetzungsfrist bereits im Juli dieses Jahres abgelaufen ist und wichtige Wettbewerber in Europa die Umsetzung bereits abgeschlossen haben.

"Der Gesetzentwurf schafft den benötigten Investitionsschutz für die Erforschung und Entwicklung gentechnischer Arzneimittel und stellt damit auch die Grundlage für die Entwicklung und Produktion moderner Medikamente sicher", unterstrich die VFA-Hauptgeschäftsführerin. Andernfalls könnten Unternehmen nicht Investitionen in Milliardenhöhe für entsprechende Arzneimittelforschung zur Sicherung des therapeutischen Fortschritts ausgeben.

Mit großer Skepsis bewertet Yzer hingegen die im Kabinettsbeschluss angekündigten Bestrebungen der Bundesregierung, beim EU-Patentrecht einen Änderungsprozess auf europäischer Ebene zu initiieren und die Reichweite des Stoffpatents im biotechnologischen Bereich zu überprüfen: "Wer einerseits die Umsetzung der Richtlinie vorsieht, sollte nicht gleichzeitig Änderungen ankündigen. Das schafft Rechtsunsicherheit. Von verlässlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland kann damit keine Rede mehr sein. So kann ein wirksamer Investitionsschutz nicht gewährleistet werden", kritisierte Yzer den Regierungsbeschluss.

Die VFA-Hauptgeschäftsführerin betonte: "Große Arzneimittelunternehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere die jungen Biotech-Startups, brauchen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und ein innovationsförderndes Umfeld, damit sie am Standort Deutschland investieren können." Zwar habe die Bundesregierung angekündigt, die öffentlich finanzierte Grundlagenforschung im Bereich Biotechnologie stärker zu fördern, dies mache aber keinen Sinn, wenn sie die von der Wirtschaft finanzierte angewandte Forschung in letzter Konsequenz nicht durch einen verlässlichen rechtlichen Rahmen unterstütze. "Die jüngsten ermutigenden Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie dürfen nicht durch eine Aufweichung des Patentrechts gefährdet werden", unterstrich Yzer. Denn die Entwicklung der Gentechnologie in den 80-er Jahren habe gezeigt, dass Forschungs- und Produktionskapazitäten, die erst einmal ins Ausland verlagert worden sind, nicht ohne weiteres zurückgeholt werden können.

Yzer verwies darauf, dass die forschenden Arzneimittelhersteller die im Rahmen der Ressortberatungen formulierten textlichen Klarstellungen zu Anforderungen an Patente auf Gensequenzen und zum Embryonenschutz im Regierungsentwurf akzeptieren: "Der VFA teilt das mit den vorgenommenen Klarstellungen verfolgte Ziel, spekulative Patente auf bloße Rohdaten ohne Funktionsbeschreibung auszuschließen. Ausdrücklich befürworten wir auch die klaren ethischen Grenzen, die der Patentierung biotechnologischer Erfindungen durch die Richtlinie und den Gesetzentwurf gesetzt werden."


Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Marc Rath
Tel. 0 30/2 06 04-203
Fax 0 30/2 06 04-209