Nächste Verfassungsbeschwerde
- Nach Roche geht auch AbbVie nach Karlsruhe
- Juristischer Gegenwind für GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
- Keine nachvollziehbaren Wertungen
Heute hat mit AbbVie das nächste Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem vergangenen Jahr erhoben. Zuvor hatte dies bereits Roche getan.
Dazu sagt vfa-Präsident Han Steutel: "Der juristische Gegenwind für das Gesetz von 2022 überrascht mich nicht. Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch zehn Prozent weniger kosten soll. Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung."
"Berlin hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe kann sie beheben," so Steutel weiter.
Hinweis für die Redaktionen: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das am 12. November 2022 in Kraft getreten ist. Sie berührt nicht die Anschlussempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, für die mit diesem Gesetz in § 220 Abs. 4 SGB V der Auftrag erteilt wurde und die in diesen Tagen erwartet werden.
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 48 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland ca. 94.000 Mitarbeiter:innen. Rund 21.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
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