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Bessere Behandlung von Kindern sollte die Regel sein - Nicht die Ausnahme!

  • Gesetzgeber möchte bei Arzneimitteln die Übertragung des Zusatznutzens von Erwachsenen auf Kinder ("Evidenztransfer")
  • Selbstverwaltung nimmt Evidenztransfer bei Schilddrüsenkrebs vor. Sie lässt aber offen, wie sie in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden will und schafft keine Klarheit für die Behandlung von Kindern
  • Auch bei vielen anderen Krankheiten könnten Kinder durch Evidenztransfer besser behandelt werden. Deshalb sind methodische Vorfahrtsregeln für Kinder sinnvoll.

Berlin (vfa). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute den Zusatznutzen eines zugelassenen Krebsmedikamentes für Kinder anerkannt, nachdem er bereits für Erwachsene bestätigt wurde. Der G-BA nimmt dabei einen sogenannten Evidenztransfer vor, das heißt er überträgt Belege für den Zusatznutzen eines Medikamentes von Erwachsenen auf Kinder. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung ohne Grundsatzcharakter.

Dazu sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: "Es ist gut, dass der G-BA kranken Kindern mit Krebs unbürokratisch hilft. Aber auch HIV-infizierte Kinder oder Kinder mit Diabetes warten auf die bestmögliche Arzneimittelbehandlung. Deshalb braucht es klare methodische Vorfahrtsregeln für Kinder beim G-BA!"

"Der Gesetzgeber muss die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln in der Nutzenbewertung deutlicher regeln als er es bislang im AM-VSG getan hat. Denn ein Hangeln von Einzelfall zu Einzelfall lässt zu viele Fragen offen, erzeugt Unsicherheit und verzögert eine bessere Behandlung von Kindern," so Fischer weiter.

Im vorliegenden Fall geht es um ein Medikament gegen Schilddrüsenkrebs für Kinder, die älter als 5 Jahre sind.

Die Frage, ob der Zusatznutzen von Arzneimitteln auf Kinder übertragen werden kann, hat schon länger für Diskussionen im Gesundheitswesen gesorgt. Der Gesetzgeber möchte eine verbindliche Prüfung der Übertragung des Zusatznutzens von Erwachsenen auf Kinder.

Hintergrund:

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)?

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über Erstattungsfragen im Gesundheitswesen. Er setzt sich zusammen aus Vertretern von Krankenkassen, Ärzten und (ohne Stimmrecht) Patienten.

Was ist das AM-VSG?

AM-VSG steht für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Es wurde im März 2017 im Bundestag beschlossen und trat im April 2017 in Kraft.

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 43 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 76.000 Mitarbeiter. Mehr als 16.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma