Bei Mischpreisen ist jetzt der Gesetzgeber gefordert
- Landessozialgericht bemängelt ungenügende gesetzliche Regelung des Mischpreises
- 8,4 Millionen Patienten sind betroffen
- vfa fordert vom Gesetzgeber Rechtsklarheit zum Erhalt des Mischpreises
Berlin (vfa). Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in einem aktuellen Urteil Mischpreise bei Arzneimitteln in Frage gestellt. Das LSG hat - wie schon in seiner Eilentscheidung vom März - Zweifel an der ausreichenden Rechtsgrundlage für Mischpreise formuliert.
Dazu sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen: "Gesetze, die nicht präzise sind, gefährden die Patientenversorgung. Bisher funktioniert der Mischpreis in der Praxis gut, unterstützt die Therapiefreiheit der Ärzte und sorgt für eine sichere Versorgung der Patienten. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln. Nur so kann eine Hängepartie zu Lasten der Versorgungsqualität noch verhindert werden."
Der Mischpreis ist die beste Option, um vielen Patienten ohne bürokratischen Aufwand eine gute Therapie mit zugelassenen Arzneimitteln zu ermöglichen. In Deutschland wären allein 46 Medikamente und 8,4 Millionen Patienten betroffen, wenn Mischpreisen die Rechtsgrundlage entzogen wird.
Hintergrund
Was ist ein Mischpreis?
Dem Mischpreis liegt eine Mischkalkulation zu Grunde: Mit Blick auf die unterschiedlichen Belege von Zusatznutzen bei verschiedenen Patientengruppen wird mittels einer Mischkalkulation ein Mischpreis für ein Medikament gebildet. Er sorgt dafür, dass die Krankenversicherung unter dem Strich nicht übermäßig belastet wird.
Warum sind Medikamente ohne belegten Zusatznutzen wichtig für die Therapie?
Ohne belegten Zusatznutzen bedeutet: Diese zugelassenen Medikamente sind oft wichtige Therapiealternativen. Sie sind genauso gut wie bereits vorhandene Therapien. Gerade solche - gleich guten - Medikamente sind oft in den Leitlinien der Fachgesellschaften als wichtige Therapiealternativen vorgesehen, etwa wenn Medikamentenunverträglichkeiten auftreten oder wenn andere Medikamente bei Patienten unwirksam sind.
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 43 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 76.000 Mitarbeiter. Mehr als 16.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma