vfa zum G-BA:
Wie innovationsfreundlich ist die frühe Nutzenbewertung?
Berlin (vfa). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hält seine frühen Nutzenbewertungen für innovationsfreundlich, denn hierzulande würde tendenziell häufiger ein Zusatznutzen zuerkannt als anderswo.
Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen deren Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Bezogen auf die Anzahl der Medikamente findet der G-BA ähnlich häufig einen Zusatznutzen wie Prüfinstanzen in anderen Ländern. Durch seine Entscheidungspraxis beschränkt der G-BA diesen Zusatznutzen aber auf einen kleineren Teil der Patienten. Das zeigt der internationale Vergleich."
"Der G-BA versucht hierzulande eine quantitative Begrenzung von Innovationen, indem er die Zahl der Patienten, für die ein Zusatznutzen herausgearbeitet wird, künstlich klein hält," so Fischer weiter.
Fischers Fazit: "Im Ergebnis bekommen wir eine Arzneimittelversorgung, die grundsätzlich gut ist (viele Präparate mit positivem Befund), die aber praktisch bei Wenigen ankommt (wenige Patienten, die für die Behandlung in Frage kommen)."
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