vfa legt Vorschläge für Neuordnung des Arzneimittelbereichs vor
Plischke: "Wir setzen auf Direktverträge"
Berlin (vfa). Bei einer Neuordnung des Arzneimittelbereichs setzen die forschenden Pharma-Unternehmen auf Direktverträge zwischen Herstellern und Kassen für alle patentgeschützten Arzneimittel. Dies gab der Vorsitzende des vfa, Dr. Wolfgang Plischke, heute in Berlin bekannt. Er widersprach gleichzeitig Bundesgesundheitsminister Rösler, der die Arzneimittelpreise in Deutschland als besonders hoch kritisiert hatte.
"Unsere Preise sind nicht hoch", so Plischke wörtlich. "Sie sind stabil und liegen auf dem Niveau von 2007. Nichtsdestotrotz wollen wir aber alles tun, dass die Arzneimittelversorgung noch effizienter wird."
Der vfa-Vorsitzende erläutert das Konzept des vfa: "Wir setzen auf Direktverträge. Wenn durch Direktverträge für ein Medikament binnen 2 Jahren mindestens 50 % des Marktes abgedeckt werden, entfällt die Kosten-Nutzen-Bewertung. Dies soll für alle patentgeschützten Medikamente gelten. Die direkten Verträge zwischen Herstellern und Kassen müssen auf die Verbesserung der Versorgungsqualität und des Behandlungserfolges abzielen. Sie ermöglichen den qualitätsgesicherten Einsatz von innovativen Arzneimitteln und dadurch eine Effizienzsteigerung. Hier werden unterschiedliche Vertragsformen zum Einsatz kommen: z. B. Vereinbarungen zur Durchführung von Versorgungsforschung oder Cost- bzw. Risk-Sharing."
Laut Plischke heißt der Weg für diejenigen, die nicht (ver)handeln, Kosten-Nutzen-Bewertung: "Wer nicht handelt, muss sich der Kosten-Nutzen-Bewertung mit Festsetzung eines Höchstbetrages stellen.
Die Kosten-Nutzen-Bewertung muss endlich durch international anerkannten Standards gängig gemacht werden."
Der vfa-Vorsitzende weiter: "Verlässliche Rahmenbedingungen müssen jetzt Verträge befördern. Für uns ist die volle Anwendbarkeit des Kartell- und Wettbewerbsrechts auch für die Krankenkassen Voraussetzung. Aber auch Ärzte und Kassen brauchen Anreize. Deshalb schlagen wir vor, dass Ärzte von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden, wenn sie vertragsgebundene Medikamente verschreiben. Krankenkassen soll die Erstattung einer vertragsgeregelten Innovation im Zuge des Risikostrukturausgleichs ausgeglichen werden."
Plischke abschließend: "Vertragswettbewerb braucht Deregulierung. Als erste wichtige Schritte sind die Parallelimportförderklausel, die Festbetragsjumbogruppen und das Zweitmeinungsverfahren abzuschaffen."
Das vfa-Positionspapier "Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für den Arzneimittelsektor" kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: www.vfa.de/att-pm-100219
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 46 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 90.000 Mitarbeiter. Mehr als 17.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Die Pressekonferenzen des vfa - ab sofort auch im Internet. Mehr dazu unter:https://www.vfa.de/onlinepk