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Yzer: Gemeinsamer Bundesausschuss stellt Patienteninteressen hintan

Berlin (VFA). "Geht es nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss, sind Nebenwirkungen bei Arzneimitteln - solange sie nicht zu Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit führen - den Patienten zuzumuten und kein Grund, bessere Arzneimittel zu entwickeln", so kommentierte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), in einer ersten Stellungnahme die heutigen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Kriterien für die Bildung neuer Festbetragsgruppen. "Verträglichere Medikamente, die seltener oder in geringerem Maße als andere zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautausschlägen, Gewichtszunahme, Schlaflosigkeit, Schwächung des Reaktionsvermögens, Schluckschwierigkeiten, Hustenanfällen etc. führen, sind nach den heute veröffentlichten Kriterien nicht als therapeutische Verbesserung zu werten. Denn ‚schwerwiegend’ seien sie nicht. Das zeigt klar: Der Gemeinsame Bundesausschuss vertritt Kasseninteressen gegen die der Patienten."

"Noch weitere", so Yzer, "für Patient und Arzt wichtige therapeutische Verbesserungen von Arzneimitteln finden sich nicht im Kriterienkatalog des Gemeinsame Bundesausschusses: Die Vermeidung von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, ein schnelleres Eintreten des Therapieerfolgs und die Ausweitung der Anwendbarkeit eines Präparats auf weitere Krankheiten. Solche von allen Betroffenen eingeforderten und von unseren Unternehmen aufwendig realisierten Innovationen ignoriert der Bundesausschuss."

"So also sieht ein Katalog aus, wenn sich der Gemeinsame Bundesausschuss einer Anhörung über die Entscheidungsgrundlagen vor der Beschlussfassung verweigert", kommentierte Yzer weiter. "Es kann nicht sein, dass der Ausschuss auf dieser Grundlage bereits erste Entscheidungen über Festbetragsgruppen mit großer Tragweite für Patienten, Ärzte und Unternehmen getroffen hat. Ein solches Vorgehen ist rechtlich anfechtbar."

"Jetzt ist die Bundesgesundheitsministerin gefordert, von ihrer Rechtsaufsicht Gebrauch zu machen: Das Verfahren zur Bildung neuer Festbetragsgruppen muss neu aufgerollt und die heute vom Ausschuss genannten Kriterien für therapeutische Verbesserungen müssen in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung der Industrie überarbeitet und gesetzeskonform gestaltet werden", forderte Yzer abschließend.