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Tierversuchszahlen in der Arzneimittelforschung in den letzten zehn Jahren halbiert

Berlin (VFA). "Für einen effektiven Tierschutz braucht es keine Verfassungsänderung. Diese hätte ohne zusätzlichen Nutzen für die Tiere die Forschungsfreiheit und den Forschungsstandort Deutschland beeinträchtigt. Deswegen begrüßen wir die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Tierschutz nicht im Grundgesetz zu verankern. Wir appellieren an das Parlament diese Entscheidung zu akzeptieren und in den anstehenden Ausschussberatungen zu bestätigen", erklärte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) heute (13.04.2000) in Berlin.

Die im internationalen Vergleich sehr weitreichenden gesetzlichen Regelungen im Tierschutzgesetz sorgten bereits dafür, dass dem Tierschutz, der auch ein wesentliches Anliegen der pharmazeutischen Industrie sei, angemessen Rechnung getragen werde. "Seit 1989 sind die Tierversuchszahlen in der Arzneimittelforschung und -prüfung in Deutschland nahezu halbiert worden", so Yzer weiter. "Dieser Rückgang ist in hohem Maße den Bemühungen der Industrie zu verdanken, Tierversuche, wo immer es geht, zu vermeiden oder durch alternative Versuchsmethoden zu ersetzen."

An der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch sei die pharmazeutische Industrie maßgeblich beteiligt. Yzer wörtlich: "Wann immer eine Alternativmethode brauchbar und gesetzlich erlaubt ist, wird sie eingesetzt." Insbesondere trage bereits heute die Gentechnik im Forschungs- und Entwicklungsprozess - beispielsweise mit Hilfe des computergestützten Arzneimittel-Design - zur weiteren Verringerung von Tierversuchen in der Arzneimittelforschung bei.

"Innovative, wirksame und sichere Arzneimittel sind auch in Zukunft für die Behandlung von Patienten unverzichtbar. Dieser notwendige therapeutische Fortschritt ist auf absehbare Zeit ohne Tierversuche nicht möglich", erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin.


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Edgar Muschketat
Tel.: 030 / 20 604-204
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