Gesetzgebung biegt bei seltenen Erkrankungen in Sackgasse ein
- Neues Gesetz stärkt Arzneimittelsicherheit in Deutschland
- Bei Arzneimitteln für Menschen mit seltenen Erkrankungen droht eine erhebliche Verschlechterung
- Bei seltenen Erkrankungen müssen Daten europaweit erhoben werden: Alles andere geht an Praxis und Patienten vorbei
Berlin (vfa). Die Regierung verabschiedet voraussichtlich morgen den Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dann ist das Parlament am Zug.
Dazu sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Das neue Gesetz wird das Vertrauen vieler Menschen in sichere Arzneimittel in Deutschland stärken. Das ist gut! Doch ausgerechnet beim Thema seltene Erkrankungen biegt die Gesetzgebung in eine Sackgasse ein. Das trifft eine Patientengruppe, die die Unterstützung der Politik ganz besonders braucht."
Über Jahrzehnte wurde zu Recht beklagt, dass Ärzte zu wenige Medikamente zur Verfügung haben, die bei seltenen Erkrankungen helfen. Deshalb hat man für diese Arzneimittel (Orphan Drugs) spezielle Regelungen geschaffen, um ihre Entwicklung zu fördern. Und jetzt, da diese Regeln endlich Erfolge zeigen und mehr Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen auf den Markt kommen, soll der gesetzliche Rahmen wieder verändert werden: Geplant ist eine neue Umsatzschwelle für Orphan Drugs. Das von der Regierung geplante GSAV könnte so eine positive Entwicklung abwürgen. Und zwar viel zu früh! Denn noch sind sehr viele seltene Erkrankungen gar nicht behandelbar. Oder anders ausgedrückt: Es gibt immer noch viel zu wenige Orphan Drugs.
Außerdem soll die deutsche Selbstverwaltung künftig aufwändige anwendungsbegleitende Datenerhebungen anordnen dürfen. Das geht aber an der Praxis völlig vorbei. Denn die wenigen Patienten, die an seltenen Erkrankungen leiden, werden weltweit für die Eintragung ihrer Krankendaten in Register gewonnen. Die Anforderungen an diese Register müssen also mindestens europaweit definiert werden und nicht national. Nur dann gibt es aussagekräftige Daten, die bei der Bewertung von Orphan Drugs auch berücksichtigt werden sollten.
www.vfa.de/orphandrugs
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