Europa sorgt für frischen Wind in der Nutzenbewertungsdiskussion
- Europa diskutiert Nutzenbewertung von Arzneimitteln
- Einbindung von Zulassungsbehörden ist Thema
- Deutschland kann von europäischen Standards profitieren
Berlin (vfa). Heute hat die EU-Kommission dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln vorgelegt. In Deutschland gibt es bereits seit 2011 eine systematische Nutzenbewertung für neue Arzneimittel.
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, sagt dazu: "Von der jetzt beginnenden Debatte über europäische Standards in der Nutzenbewertung kann Deutschland profitieren. Vor allem die engere Verzahnung von Zulassungsbehörden und Nutzenbewertungsinstanzen im Arzneimittelsektor wäre ein echter Schritt nach vorne. Ein Konsens, wie Arzneimittelmittelstudien gestaltet sein sollten, würde allen Beteiligten bei der Umsetzung helfen."
Hintergrund:
2011 wurde die Nutzenbewertung in Deutschland durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt. In der Folge gab es allerdings immer wieder Meinungsverschiedenheiten, welche Studien für die Nutzenbewertung geeignet sind: Studien der Pharma-Unternehmen, die die Zulassungsbehörden akzeptiert hatten, wurden von Nutzenbewertungsinstanzen abgelehnt.
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 42 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 16.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma