Keine Chance für Versorgungsdaten?
- Versorgungsdaten in der Medizin immer wichtiger
- Entscheidende Weichenstellung nötig
- Selbstverwaltung am Zug
Berlin (vfa). Künftig sollen mehr Daten aus der medizinischen Versorgung bei der Arzneimittelbewertung berücksichtigt werden. Dazu liegen jetzt Vorschläge vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf dem Tisch.
Dr. Markus Frick vom vfa sagt dazu: "Jetzt muss das deutsche Gesundheitswesen eine entscheidende Weichenstellung vornehmen! Fließen Versorgungsdaten ("Real World Evidence") künftig in die Zusatznutzenbewertung von Arzneimitteln ein oder nicht? International stehen immer mehr Daten aus der Versorgung bereit. Können sie in Deutschland nicht genutzt werden, bedeutet das auf lange Sicht eine Abkopplung vom medizinischen Fortschritt. Denn dann wird hier buchstäblich nicht gesehen, was andernorts klar erkannt werden kann."
"Das IQWiG kann mit seinem Vorschlag seine bekannten Vorbehalte gegen die Nutzung von Versorgungsdaten nicht überwinden. Schließt sich der G-BA diesem Methodenvorschlag an, werden Versorgungsdaten künftig kaum in die Zusatznutzenbewertung einfließen," sagt der Geschäftsführer Markt und Erstattung des vfa.
Er macht das Problem an einem Beispiel klar: "Die künftige Berücksichtigung versorgungsnaher Daten aus elektronischen Patientenakten und aus Abrechnungsdaten der Krankenkassen wird vom IQWiG gänzlich ausgeschlossen. Dabei richten sich die Hoffnungen auf Qualitäts- und Evidenzverbesserungen im Gesundheitswesen gegenwärtig genau auf diese Art von Daten."
Hintergrund:
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht vor, dass bei bestimmten Arzneimitteln künftig Versorgungsdaten in die Zusatznutzenbewertung einfließen können. Dazu wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ermächtigt, bei bestimmten Arzneimitteln die Erhebung von Versorgungsdaten verlangen zu können. Wie das konkret aussehen soll, entscheidet letztlich der G-BA in seiner Verfahrensordnung. Er ist dabei nicht an die Empfehlung des IQWiG gebunden. Aus Sicht des vfa muss die künftige Ausgestaltung jedenfalls einem klaren Prinzip folgen: Wenn der G-BA die Auswertung von Versorgungsdaten beauflagt, muss er diese auch tatsächlich berücksichtigen. Ein Vorschlag der forschenden Pharma-Unternehmen zu Versorgungsdaten in der Arzneimittelbewertung findet sich unter
www.vfa.de/anwendungsbegleitende-daten-in-der-nutzenbewertung.pdf
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 45 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 18.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma