Der VFA zur Rücknahme von Prüfaufträgen
G-BA und IQWiG ändern Kurs der Nutzenbewertung
Berlin (VFA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vier bereits erteilte Aufträge wieder entzogen. Davon betroffen sind Asthma-Medikamente (inhalative Kortikosteroide) und Diabetes-Medikamente (orale Antidiabetika).
Dazu erklärt Dr. Steffen Wahler, Geschäftsführer Gesundheitsökonomie beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA): "Bislang hat das IQWiG die Untersuchung ganzer Krankheitsfelder betrieben und dabei stets Nutzenbelege durch Studien gefordert. Das ist offenbar Geschichte. Denn der G-BA hat nunmehr die ärztliche Erfahrung als ausreichenden Beleg für therapeutischen Nutzen gelten lassen und deshalb vier Prüfaufträge für beendet erklärt. Völlig offen ist, was das für die künftige Praxis der Nutzenbewertung bedeutet, wann also zukünftig ärztliche Erfahrung als Nutzenbeleg ausreichend sein soll und wann die Studienlage."
"Ich fürchte, dass für neue Medikamente die Anforderungen an den Nutzenbeleg in praxisferne Höhen geschraubt werden, während alte Medikamente offenbar unreflektiert und ungeprüft durchgewunken werden. Die Nutzenbewertung nach Kassenlage dürfte dann endgültig Realität sein," so Wahler weiter.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 44 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 95.000 Mitarbeiter. 16.500 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Die Pressekonferenzen des VFA - ab sofort auch im Internet. Mehr dazu unter:https://www.vfa.de/onlinepk