Festbetragspolitik lässt Zuzahlungen für Patienten massiv steigen
Festbeträge: Verfahren zur Festbetragsgruppenbildung und zur Festsetzung von Festbeträgen - Kommentierung aus Sicht des vfa
Führte als Gesundheitsminister Festbeträge ein: Norbert BlümArzneimittelfestbeträge sind 1989 in Deutschland durch das Gesundheits-Reformgesetz eingeführt worden. Festbeträge definieren, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Arzneimittels übernehmen. Sie stellen damit eine Erstattungsobergrenze dar.
Im Jahr 1996 wurde die Festbetragsregelung ergänzt: Auf einem breiten politischen Konsens ist durch das 7. SGB-V-Änderungsgesetz die Patentschutzklausel eingeführt worden. Sie besagte, dass für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen keine Festbeträge gebildet werden dürfen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist diese Patentschutzklausel zum 01. Januar 2004 gestrichen worden.
Der vfa hält die Streichung der Patentschutzklausel für eine ordnungspolitische Fehlentscheidung. Die Patentschutzklausel hat nämlich in der Vergangenheit zahlreiche positive Effekte für den Standort Deutschland gehabt, ohne dass das Gesundheitssystem nachhaltig belastet wurde. So haben die VFA-Mitgliedsunternehmen in dieser Zeit mehr als 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Der vfa lehnt darüber hinaus Festbeträge grundsätzlich ab und hält sie für verzichtbar. Festbeträge sollten ursprünglich einen Preiswettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt auslösen und Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen, die aus Preisunterschieden zwischen Originalpräparaten und Generika resultieren. Diese Intention ist inzwischen erreicht. Der Arzneimittelmarkt ist - nicht zuletzt durch weitere Regelungen zur Kostendämpfung - von einem regen Preiswettbewerb geprägt.
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