Wie die Kassenreform im Geldbeutel wirkt
Berlin (dpa) - Mehr Netto vom Brutto hatten Union und FDP den Menschen versprochen. Doch mit der Gesundheitsreform, die Union und FDP an diesem Freitag verabschieden wollen und die Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, dürften viele Bürger etwas weniger im Geldbeutel haben. Beispiele:
- BEITRAGSANSTIEG: Im kommenden Jahr steigt der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent. Für die Arbeitnehmer gilt weiter ein 0,9- prozentiger Sonderbeitrag. Deshalb müssen sie dann 8,2 Prozent auf ihr Einkommen bezahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Satz für die Arbeitgeber wird eingefroren.
- AUSWIRKUNG: Bei einem Bruttogehalt von 1000 Euro müssen Beschäftigte für die gesetzliche Krankenversicherung 82 statt 79 Euro im Monat bezahlen. Bei 1500 Euro Einkommen sind es künftig 123 statt 118,50 Euro, bei 2000 Euro Einkommen werden 164 statt 158 Euro fällig.
- ZUSATZBEITRÄGE: Die Kassen können künftig Zusatzbeiträge ohne Obergrenze in Euro und Cent festsetzen. Die Pauschalen sind unabhängig vom Einkommen zu zahlen, wodurch Gering- und Mittelverdiener deutlich stärker belastet werden als Bezieher höherer Einkommen. Wenn ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, bekommt der Versicherte die Differenz als Sozialausgleich aus Steuern.
- AUSWIRKUNG: Beträgt der durchschnittlich von den Kassen gebrauchte Zusatzbeitrag zum Beispiel 20 Euro, bekommen Versicherten ab einem Einkommen von 1000 Euro keinen Ausgleich. Für sie übersteigt der Zusatzbeitrag ja nicht die Überforderungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Wer 800 Euro bekommt, wird nur mit 16 Euro (entsprechend zwei Prozent) zur Kasse gebeten. Der Betroffene muss den von der eigenen Kasse verlangten Zusatzbeitrag komplett zahlen, sein «normaler», vom Einkommen abhängiger Kassenbeitrag wird dann aber um 4 Euro reduziert. Wenn seine Kasse mit dem Zusatzbeitrag über dem Schnitt von 20 Euro liegt, schneidet er schlechter ab, verlangt sie weniger, zahlt er unterm Strich auch weniger.