Koalition drückt bei Gesundheit aufs Tempo
Berlin (dpa) - Angesichts der Finanzprobleme vieler gesetzlicher Krankenkassen will die Koalition trotz offener Fragen bei der Gesundheitsreform an ihrem Zeitplan festhalten. Die Reform soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die Fraktionen wollten in der Woche darauf über die Einbringung in den Bundestag entscheiden, verlautete am Freitag aus Koalitionskreisen in Berlin. Offene Details unter anderem beim geplanten Sozialausgleich sollten im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
Die Reform soll zum Jahresbeginn in Kraft treten und eine Beitragssatzerhöhung von 14,9 auf 15,5 Prozent bringen. Dieser Satz soll festgeschrieben werden. Künftige Verteuerung bei Ärzten, Kliniken und Arzneimitteln sollen über Zusatzbeiträge bezahlt werden.
Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) hatte Änderungen an den Regeln zu Zusatzbeitrag und Sozialausgleich verlangt: «Wir glauben, dass das den Praxistest nicht bestehen wird.» Den Ausgleich aus Steuermitteln sollen Versicherte bekommen, wenn der kassenweit durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres Einkommens überschreitet. Die Kassen sollen laut Referentenentwurf dafür ermitteln, wie hoch das Einkommen der einzelnen Kassenmitglieder ist: Dazu sollen sie Informationen über verschiedene Einkommensarten und Renten sammeln. Das Ergebnis sollen die Kassen dem Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger mitteilen: Diese setzen daraufhin den Sozialausgleich für das einzelne Kassenmitglied an. Der Arbeitgeber zieht diesen Betrag vom normalen Krankenkassenbeitrag ab. Die Arbeitgeber sehen darin bürokratischen Mehraufwand.
Wenn Kassenmitglieder beim Zusatzbeitrag länger als sechs Monate säumig bleiben, sollen sie eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro zahlen. Bleiben sie Säumniszuschlag und die ausstehenden Beiträge schuldig, soll der Sozialausgleich gestrichen werden. Der Zahlungsrückstand soll von der Kasse an den Arbeitgeber gemeldet werden. Experten sehen darin Probleme für den Datenschutz. Offen sind auch Haftungsfragen in dem Fall, wenn ein Arbeitgeber einen Sozialausgleich berechnet, der dem Kassenmitglied gar nicht zusteht.