Kassenärzte nicht wegen Korruption strafbar
Karlsruhe (dpa) - Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden, der niedergelassene Arzt handele weder als «Amtsträger» noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundsatzentscheidung des BGH war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden (Az. GSSt 2/11).