Bundesrat billigt Weg für Gesetz gegen Landarzt-Mangel
Berlin (dpa) - Auch Patienten auf dem Land sollen künftig ohne lange Wege zum Hausarzt gehen können. Für eine solche wohnortnahe medizinische Versorgung soll das sogenannte Landarztgesetz sorgen, das am Freitag den Bundesrat passierte. Es enthält einen ganzen Katalog von Neuregelungen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind derzeit zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen rund 3500 Arztpraxen vakant. Allein bis 2020 hören knapp 24 000 Hausärzte auf.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, mit dem Gesetz können nun Gesundheitspolitik vor Ort gestaltet werden. «Es ist ein Gesetz der Dezentralisierung.» Es sorge dafür, dass jeder Patient auch in Zukunft die notwendige medizinische Behandlung bei freier Arzt- und Krankenhauswahl erhalte.
Das Gesetz sieht finanzielle Anreize für Mediziner in unterversorgten Gebieten vor. Hauptsächlich auf dem flachen Land finden viele Haus- und Fachärzte, die altersbedingt aufhören, keine Nachfolger. Für Landärzte wurde deshalb die Residenzpflicht aufgehoben: Sie müssen ihre Praxis nicht länger am Wohnort betreiben.
Ambulante und stationäre Behandlung sollen ferner besser miteinander verzahnt werden. Bei Bedarf soll es auch «rollende Arztpraxen» geben. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) kritisierte, mit der Neuregelung werde - trotz positiver Details - der Weg in ein unsolidarisches Gesundheitssystem beschritten.
Gegen die ärztliche Unterversorgung hat Minister Bahr insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich eingeplant: 200 Millionen für die Landärzte, 120 Millionen Euro für die Zahnärzte.