Ethanol für Desinfektion und Arzneimittelherstellung braucht differenzierte Bewertung
14 Verbände aus dem Gesundheitsbereich, darunter der vfa, warnen in einem gemeinsamen Papier vor negativen Konsequenzen bei unsachgemäßer Bewertung von Ethanol. Nötig sei eine Einstufung, die zwischen äußerlicher und innerlicher Anwendung unterscheidet, und es so vermiedet, die bewährte Verwendung in der Medikamentenherstellung und zur Desinfektion im ganzen Gesundheitswesen infrage zu stellen.

Ethanol – der gewöhnliche Alkohol – spielt in der Arzneimittelproduktion eine wichtige Rolle: insbesondere als breitbandig wirksames Desinfektionsmittel, daneben auch bei bestimmten Herstellungsprozessen und in der Laboranalytik als Lösungsmittel.
Derzeit durchläuft Ethanol auf EU-Ebene zwei Verfahren zur Neukategorisierung: zum einen im Rahmen der Biozidprodukteverordnung (BPR), zum anderen aufgrund der CLP-Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von gefährlichen Stoffen und Gemischen regelt. Die Verordnung ordnet die untersuchten Substanzen in Gefahrenklassen ein. Es gibt Gefahrenklassen zu physikalischen, Gesundheits- und Umweltgefahren. Die CLP-Verordnung regelt die Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung und stellt zudem die Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Risikomanagement bei Chemikalien dar. So hat eine Einstufung u.a. auch Konsequenzen dafür, wie und von wem eine Substanz bei industriellen Prozessen gehandhabt werden darf.
Auf Basis von Ergebnissen zu den Wirkungen von oral aufgenommenen alkoholischen Getränken könnte Ethanol künftig undifferenziert als „CMR-Stoff“ eingestuft werden: als krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch. Konsequenz wäre, dass Ethanol nur noch unter großen Einschränkungen für die Arzneimittelproduktion nutzbar wäre – und das, obwohl die Verwendungen in diesem Rahmen gar nicht mit den genannten Gefahren verbunden sind. Daher ist eine differenzierte Bewertung erforderlich, die den spezifischen Expositionsweg berücksichtigt.
Das Papier ist hier abrufbar.