eRezept schnell erklärt
Das elektronische Rezept (eRezept) wird zum Standard: Ärzt:innen erstellen und signieren Verordnungen digital – Patient:innen lösen sie bequem mit der elektronischen Gesundheitskarte, dem Smartphone oder einem Papierausdruck in Apotheken ein. Das E-Rezept ist ein zentraler Schritt hin zu einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Mittlerweile wurden über 730 Millionen digitale Verordnungen eingelöst (Stand April 2025). Nahezu alle Apotheken in Deutschland sind „eRezept-ready“.(1) Seit Juli 2023 können Versicherte das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen. Die verpflichtende Nutzung für Ärzt:innen wurde 2024 eingeführt.
Was ist ein eRezept?
Das eRezept ersetzt die klassische Papierverordnung: Ärzt:innen senden Rezepte digital an Patient:innen, die sie auf dem Smartphone, über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder als Ausdruck einlösen können. Seit Anfang 2024 sind Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser verpflichtet, gesetzlich Versicherten elektronische Rezepte auszustellen. Das Muster-16-Rezept (rosa Papierformular) wird nur noch in Ausnahmefällen genutzt.
Wie nutzen Patient:innen das eRezept?
Patient:innen können das eRezept auf drei Wegen nutzen:
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK): In der Apotheke wird die eGK einfach in das Kartenlesegerät gesteckt – das eRezept wird automatisch abgerufen.
- E-Rezept-App: Die App ermöglicht es, Rezepte digital zu verwalten, an Apotheken zu senden und die (teilweise) Verfügbarkeit von Medikamenten zu prüfen.
- Papierausdruck: Alternativ kann ein Ausdruck des eRezepts mit QR-Code in der Apotheke vorgelegt werden.
Wie funktioniert die Einlösung?
Das eRezept besteht im Kern aus einem QR-Code, der alle relevanten Verordnungsdaten enthält. Patient:innen zeigen diesen QR-Code – entweder auf dem Smartphone oder auf einem Ausdruck – in der Apotheke vor. Der Code wird dort gescannt, das Rezept ausgelesen und die Medikamente werden ausgegeben.
Sobald der QR-Code eingelöst wurde, wird das Rezept im System entwertet – eine Mehrfachabgabe ist damit ausgeschlossen.
Pro eRezept können bis zu drei Arzneimittel verordnet werden. Patient:innen erhalten entweder einen Sammel-QR-Code für alle Präparate oder einzelne Codes für jedes Medikament.
Vorteile des eRezepts
Vorteile für Patient:innen:
Das eRezept ermöglicht es Versicherten, ihre Verordnungen einfach an eine Apotheke ihrer Wahl zu senden. Ist ein Medikament nicht vorrätig, wird es direkt bestellt – unnötige Wege entfallen. Über die E-Rezept-App finden Patient:innen schnell geöffnete Apotheken in der Nähe. Auch ohne Smartphone bleibt das eRezept zugänglich: Über die Familienoption können Angehörige oder Vertrauenspersonen die Rezepte einlösen.
Vorteile für Ärzt:innen und Apotheker:innen:
Das eRezept reduziert Fehlerquellen, da Verordnungen vollständig digital erstellt werden. Es vereinfacht Abläufe in Praxen und Apotheken, etwa durch Wegfall von Unterschriften oder manueller Dateneingabe. Die Dokumentation wird effizienter und Therapien lassen sich direkt im digitalen Medikationsplan erfassen. So bleibt mehr Zeit für die persönliche Beratung – ein Gewinn für die Versorgungsqualität.
Vorteile für das Gesundheitssystem:
Das eRezept ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, digitalen Versorgung. Es stärkt die Patientensouveränität, erhöht die Arzneimittelsicherheit und entlastet medizinisches Fachpersonal nachhaltig.
Welche Rolle spielt der Datenschutz?
Das eRezept enthält vertrauliche Gesundheitsdaten. Um diese optimal zu schützen, werden alle Verordnungen verschlüsselt über einen sicheren Fachdienst übertragen und gespeichert. Nur autorisierte Leistungserbringer – etwa Apotheken, Ärzt:innen oder Krankenhäuser – können auf die Daten zugreifen.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich über die Telematikinfrastruktur, das geschützte Netz des Gesundheitswesens. Für die Einhaltung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards ist die gematik verantwortlich. Sie wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet und entwickelt die digitale Gesundheitsinfrastruktur kontinuierlich weiter.
Was kann auf einem eRezept verschrieben werden?
Eine tatsächliche Pflicht für das eRezept gibt es seit Jahresbeginn nur für Rx-Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
- Bestimmte Spezialverordnungen bleiben vorerst in Papierform:
- T-Rezepte für spezielle Arzneimittel wie Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid
- BtM-Rezepte für Betäubungsmittel
- Verordnungen für enterale Ernährung und Blutprodukte
Auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – also verschreibungsfähige Gesundheits-Apps – werden aktuell noch auf dem klassischen rosa Rezeptformular ausgestellt. Das E-Rezept für DiGA soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 eingeführt werden.
Diese schrittweise Einführung stellt sicher, dass alle Beteiligten – Ärzt:innen, Apotheken und Patient:innen – die neue digitale Infrastruktur sicher und verlässlich nutzen können.