Ausblick auf 2018: Neue Medikamente können die Patientenversorgung verbessern
Für viele Patientinnen und Patienten wird es 2018 Fortschritte bei den Behandlungsmöglichkeiten geben. Denn Pharma-Unternehmen haben für zahlreiche neue Medikamente die Zulassung beantragt. Wird sie erteilt, könnten die Mittel im kommenden Jahr in Deutschland für Therapien zu Verfügung stehen. Der vfa schätzt, dass 2018 in Deutschland mindestens 30 Medikamente mit neuem Wirkstoff eingeführt werden können.
Krebsmedikamente
2018 werden erneut rund ein Drittel dieser neu eingeführten Medikamente der Behandlung von Krebspatienten dienen. Sie richten sich unter anderem gegen bestimmte Formen von Leukämie und Lymphknoten-Krebs, gegen Brust- und Eierstockkrebs und verschiedene Formen von Hautkrebs. Viele der Medikamente setzen direkt an den Tumorzellen an, um ihre Vermehrung zu stoppen. Sie bringen beispielsweise zellzerstörende radioaktive Atome oder Giftstoffe gezielt zu den Tumorzellen, unter weitgehender Schonung des übrigen Körpergewebes. Außerdem wurde die Zulassung für neuartige Therapien beantragt, bei der Immunzellen des Patienten im Labor gentechnisch so „ausgerüstet“ werden, dass sie nach Rückführung in den Körper Tumorzellen erkennen und attackieren können. Im Idealfall tun sie das jahrelang. Diese völlig neue Art der Behandlung, die CAR-T-Zell-Therapie heißt, soll zuerst für Patienten mit bestimmten Formen von Leukämie oder Lymphknotenkrebs zugelassen werden, bei denen andere Therapien nicht wirksam sind.
Der Bedarf an weiteren Verbesserungen in der Onkologie ist hoch: Fast jeder Zweite in Deutschland erkrankt im Laufe seines Lebens an der einen oder anderen Art von Krebs, und Krebs ist noch immer die zweithäufigste Todesursache.
Lesen Sie auch: Informationen über die Krebsmedikamente im Zulassungsverfahren oder noch ohne Markteinführung (PDF)
Regulation der Blutgerinnung
Ein zweiter Schwerpunkt könnte 2018 bei Mitteln zur Regulation der Blutgerinnung liegen. So könnten weitere Medikamente für Patienten mit erblich bedingter Gerinnungsschwäche (Hämophilie A und Von-Willebrand-Krankheit) herauskommen. Zur Zulassung eingereicht ist auch ein Mittel zur sofortigen Blutstillung bei Patienten, die mit bestimmten gängigen Gerinnungshemmern (Heparinen oder Faktor-Xa-Hemmern) behandelt werden. Auch für Patienten, deren Blut zur Bildung von Blutgerinnseln neigt, werden zwei neue Medikamente auf den Markt kommen können.
Bakterielle Infektionen
Drei Medikamente könnten gegen bakterielle Infektionen herauskommen. Zwei davon sind neue Antibiotika, die gegen bestimmte Keime wirksam sind, die gegenüber anderen Antibiotika resistent geworden sind. Das dritte enthält Antikörper, die die Giftstoffe von Clostridium-difficile-Bakterien abfangen, die exzessive Durchfälle und Koliken verursachen.
Weitere Informationen dazu: Neue Antibiotika: Den Vorsprung gegenüber resistenten Bakterien wahren
Orphan Drugs
Rund ein Drittel der Medikamente mit neuen Wirkstoffen dürften sogenannte Orphan Drugs sein, die der Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten dienen. Erwartet werden unter anderem Medikamente gegen Erbkrankheiten wie Morbus Wilson (gestörte Kupferausscheidung), Mukopolysaccharidose VII (führt zu Entwicklungsstörungen) und bestimmten Formen von Mukoviszidose (geht mit Lungenproblemen einher). Auch gegen mehrere seltene Krebsarten wie Multiples Myelom sind Medikamente im Zulassungsverfahren. An der seltensten dieser Krankheiten, der Mukopolysaccharidose VII, leiden in der ganzen EU nur rund 50 Patienten.
Daran ist zu sehen, dass Pharmaforscher auch Projekte anpacken, die nur wenige Patienten betreffen, auch wenn mit den meisten Orphan Drugs nur sehr begrenzte Umsätze erzielt werden.»
Weitere Informationen zu Orphan Drugs und dazu, was eigentlich "selten" und "häufig" im Zusammenhang mit Kranklheiten bedeuten, finden Sie hier: Medikamente gegen seltene Erkrankungen
Disclaimer
Dieser Artikel enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf laufenden und abgeschlossenen Zulassungsverfahren für neue Medikamente beruhen. Doch weder Dauer oder Ausgang der Zulassungsverfahren noch die Termine kommender Markteinführungen lassen sich verbindlich angeben. Auch andere bekannte wie auch unbekannte Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass der tatsächliche Fortgang der Ereignisse wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweicht. Der vfa und seine Mitgliedsunternehmen übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Die Angaben erheben auch für keinen Zeitpunkt den Anspruch auf Vollständigkeit.