Der Nutzen neuer Krebsmedikamente: Wer ermittelt ihn eigentlich?
Alle in Deutschland zugelassenen Krebsmedikamente werden durch die Zulassungsbehörden einer strengen Prüfung auf Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität unterzogen. Zentral ist für die Behörden das positive Nutzen-Risiko Verhältnis: Ohne erwiesenen Nutzen keine Zulassung! Und auch eine erteilte Zulassung wird kontinuierlich überprüft und die Zulassung ggf. revidiert.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – das für die Selbstverwaltung arbeitet – kommt für das Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass Krebsmedikamente die Gruppe von Arzneimitteln sind, bei denen sich am häufigsten ein Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien zeigt. Bei einigen fortgeschrittenen Krebserkrankungen mit schlechter Prognose zeigen sich insbesondere klinisch bedeutsame Überlebensvorteile:
https://www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/2018/fruehe-nutzenbewertungen-zum-jahreswechsel-die-220-dossierbewertung-abgeschlossen.8391.html
Auch Fachgesellschaften bewerten den therapeutischen Nutzen neuer Krebsmedikamente. Sie machen sich Gedanken über sinnvolle Behandlungspfade. Fachgesellschaften überlegen also, wann und für wen ein Medikament überhaupt therapeutischen Sinn macht:
https://www.dgho.de/informationen/presse/pressemitteilungen/krebsmedizin-2017-enorme-innovationsschuebe.-grosse-herausforderungen
Letztlich entscheiden aber der behandelnde Arzt zusammen mit dem Patienten. Nur wenn er einen therapeutischen Vorteil zu erwarten ist und dieser die Risiken bzw. Nebenwirkungen überwiegt, macht der Einsatz eines neuen Krebsmedikamentes Sinn. Neue Krebsmedikamente werden nicht „einfach so“ eingesetzt, sondern nur dann, wenn für den individuellen Patienten mehr Nutzen als Schaden zu erwarten ist.