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Patente für Arzneimittel

Internationale Anerkennung von Patenten

Es liegt auf der Hand, dass Patente nur dann ihre Funktion erfüllen können, wenn sie von allen Ländern respektiert werden – insbesondere dann, wenn patentgeschützte Waren über Landesgrenzen hinweg gehandelt werden.

Während in den Industrieländern der Patentschutz für innovative Arzneimittel schon lange eine bekannte Rechtsposition darstellt, war dieses Gebiet für die meisten Entwicklungsländer Neuland. Die Welthandelsorganisation WTO hat daher 1994 Regelungen verabschiedet, die nationalen Patenten im internationalen Handel Geltung verschaffen sollen. Sie finden sich im „Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ – in Anlehnung an die englische Bezeichnung kurz TRIPS genannt.

Seitdem sind zwar Fortschritte zu verzeichnen; in vielen Entwicklungsländern ist TRIPS jedoch bis heute nicht bzw. nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden. Noch immer fehlen die dafür notwendigen Gerichte, entsprechend ausgebildetes juristisches Personal und eine zuverlässige staatliche Kontrolle. Zudem müssen die am wenigsten entwickelten Länder die TRIPS-Vorschriften bis zum Jahr 2016 nicht befolgen.

Einerseits können solche Länder derzeit kostenlos von Forschungsergebnissen anderer Länder profitieren. So könnten sie z. B. generische Versionen patentgeschützter Substanzen produzieren oder einführen. Andererseits fehlt ihnen aber eine wesentliche Voraussetzung nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung: Der Anreiz, im eigenen Land Forschung zu betreiben und die Ergebnisse dieser Entwicklungen neben der Hilfe für betroffene Kranke auch zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu vermarkten.